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Die BGN Suche handelt es sich um eine Volltextsuche, die alle vorhandenen Daten auf der BGN Website durchsucht. Sie können folgende Parameter nutzen, um die Ergebnisse zu erhalten, die Sie sich wünschen:
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In Behälter, Schächte und andere enge Räume sicher einsteigen
Sofern Lüften nicht gesundheitsschädliche Gase beziehungsweise Sauerstoffmangel beseitigen kann, muss der Beschäftigte einen von der Umgebungsluft unabhängigen Atemschutz tragen. Filtergeräte (Gas-, Partikel-, Kombinations- und Fluchtfilter) sind grundsätzlich nicht geeignet.
Vor der Freigabe für den Einstieg überzeugt sich der Aufsichtführende von der Durchführung der festgelegten Schutzmaßnahmen und überwacht diese stichprobenartig. Mindestens ein Sicherungsposten hält ständig Sicht-/Sprechkontakt zur eingestiegenen Person und stellt deren Rettung sicher. Alleinarbeit ist verboten.
Bei einem Einstieg mit Absturzgefahr muss Schutzausrüstung gegen Absturz (z. B. Dreibein, Höhensicherungsgerät mit Rettungshub und Auffanggurt) verwendet werden. Die Schutzausrüstung sollte gleichzeitig zur Rettung geeignet sein. Siehe auch Kapitel Retten aus Behältern, Silos und engen Räumen
Muss ein Beschäftigter gleichzeitig Atemschutz und eine Schutzausrüstung gegen Absturz benutzen, ist es wichtig, darauf zu achten, dass beide Systeme sich nicht gegenseitig beeinträchtigen. Ein Absturz könnte zum Beispiel zum Abreißen des Schlauches oder Herunterreißen des Atemanschlusses führen. Um diese Gefahr möglichst zu vermeiden, ist es erforderlich, den Anschlagpunkt und das Verbindungsmittel so zu wählen, dass bei einem Absturz die Auffangstrecke möglichst gering ist.
Bis zum Verlassen des Behälters oder Schachtes werden sämtliche Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten.