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Vor Aufnahme der Arbeiten in Silos, Behältern und engen Räumen müssen alle die an den Arbeiten Beteiligten über die Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingehend theoretisch und praktisch unterwiesen werden.
Grundlage der Unterweisung ist dabei der Erlaubnisschein oder die Betriebsanweisung. Die darin festgeschriebenen Maßnahmen zielen auch darauf ab, möglicher Gedankenlosigkeit, Betriebsblindheit und der individuellen Fehleinschätzung von Risiken entgegenzuwirken.
Sobald von den in einer Betriebsanweisung beschriebenen Bedingungen abgewichen wird (z. B. Reparaturarbeiten statt Inspektion), dann muss eine situationsangepasste Gefährdungsbeurteilung mittels Erlaubnisschein erfolgen.
Bei regelmäßig wiederkehrenden, gleichartigen Arbeiten genügt es, wenn die Unterweisung in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, erfolgt.
Die für die Rettung vorgesehenen Mitarbeiter müssen die festgelegten Rettungsmaßnahmen üben.
Für die Unterweisung stehen Ihnen verschiedene Medien zur Verfügung: