Die Gestaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung einschließlich der Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen wird in der ASR 1.3 geregelt. Die Notwendigkeit einer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung und von Flucht- und Rettungsplänen sowie von Sicherheitsleitsystemen ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Weiterhin regelt die GHS-Verordnung die Kennzeichnung von Chemikalien.

Brandschutzzeichen kennzeichnen Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen.
Abfall- & Wertstoffkennzeichen für die betriebliche Kennzeichnung
Übersicht der Abfall- & Wertstoffkennzeichen
Rettungszeichen kennzeichnen die Flucht- und Rettungswege oder Notausgänge, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder diese Einrichtung selbst.

Gebotszeichen schreiben ein bestimmtes Verhalten vor.

Die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien erfolgt nach dem sogenannten Global Harmonisierten System – GHS. Rechtsgrundlage ist die Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) der EU (auch GHS-Verordnung genannt.)

Verbotszeichen untersagen ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann.

Warnzeichen weisen auf ein Risiko oder eine Gefahr hin.
Gefahrenzettel weisen auf Risiken beim inner- oder außerbetrieblichen Gefahrstofftransport hin. Mit einem Gefahrensymbol und einem Hinweis auf die Gefahrgutklasse, geben sie Auskunft über die Art der Gefahr.
Zusatzzeichen ist ein Zeichen, das zusammen mit einem der unter Nummer 3.2 beschriebenen Sicherheitszeichen verwendet wird und zusätzliche Hinweise liefert.