Stehen und Sitzen – Arbeitshöhe

Stehen/Sitzen

Die Arbeitsplätze sind an die Körpermaße der Beschäftigten und die erforderlichen Arbeitsabläufe anzupassen, um belastende Zwangshaltungen zu vermeiden, die zu Schädigungen der Wirbelsäule sowie zur Überbeanspruchung der Rückenmuskulatur führen können.

Knien, Kriechen und Liegen müssen als Arbeitshaltung vermieden werden. Mindestfreiräume (nach ASR A1.2 /5.1) sind einzuhalten.

Kann eine Arbeit sowohl im Stehen als auch im Sitzen ausgeführt werden, beugt wechselnde Steh-Sitz-Arbeit Muskel- und Skeletterkrankungen vor. Anzustreben ist ein Anteil von 60 % Sitzen, 30 % Stehen und 10 % Gehen. Umgerechnet auf einen 8-Stunden-Tag entspricht das

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Siehe auch: DGUV Information 208-033: Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen,
insbesondere
Kapitel 2: Welche Tätigkeiten können zu einer Gefährdung führen? und
Kapitel 3: Wie beurteile ich Muskel-Skelett-Belastungen in meinem Betrieb?