Kassenarbeitsplatz in SB-Restaurants: ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
Belastungen
An Kassenarbeitsplätzen wie in Kantinen fallen Tätigkeiten mit hohen Wiederholzahlen an, z. B. das Erfassen der Artikel auf dem Tablett und Eingaben auf dem Bildschirm der Kasse. Ebenso werden die Tätigkeiten überwiegend im Sitzen und unter Umständen in verdrehter Körperhaltung durchgeführt.
Belastungen reduzieren
Sorgen Sie für ausreichend Platz:
- Für Sitz-Kassenarbeitsplätze, bei denen das Stuhluntergestell unter überbaute Flächen geschoben werden kann, wird mindestens eine Fläche von 80 x 60 cm gefordert.
- Der Zugang zur Kassenbox muss mindestens 60 cm breit sein.
- Sofern Drehbewegungen mit dem Arbeitsstuhl erforderlich sind, ist eine Mindest-Beinraumbreite von knapp 110 cm gefordert.
- Wenn aufgrund der Sitzhöhe die Füße nicht ganzflächig auf dem Boden abgesetzt werden können, muss eine Fußauflage vorhanden sein.
Vermeiden Sie störende Umwelteinflüsse. Jalousien verringern direkte Sonneneinstrahlung und Blendung. Windfänge aus Plexiglas schützen vor Zugluft.
Aufbau des Touchscreens
Touchscreens werden häufig fast senkrecht wie ein PC-Bildschirm aufgebaut. Dann müssen die Handgelenke bei Eingaben auf dem Bildschirm nach oben abgeklappt werden. Das führt zu Beschwerden.Stellen Sie den Touchscreen wie folgt auf:
- Das Kassenpersonal sollte dem Kunden zugewandt im Kassenstand sitzen. Dazu werden Kasse und Touchscreen im Winkel von 120° schräg zur Tablettrutsche angeordnet, um verdrehte Körperhaltungen oder ständiges Dre-hen des Kopfes sowie des Oberkörpers zu vermeiden.
- Der Touchscreen sollte wie eine PC-Tastatur im kleinen Greifraum, maximal 30 cm vom Bediener entfernt, angeordnet werden. Der Abstand zur Vorderkante des Kassentisches sollte 10 bis 15 cm als Auflage für die Handballen betragen. Die Neigung des Touchscreens muss zur Entlastung der Handgelenke verstellbar sein., auch wenn es im Kassentisch eingebaut ist.
Lesen Sie über die ergonomische Gestaltung von Touchscreen-Kassenarbeitsplätzen
Mehr Infos
DGUV Information 208-002: Sitz-Kassenarbeitsplätze
DGUV Information 208-003: Steh-Kassenarbeitsplätze