Fußböden

Fußboden im Backbetrieb

Fußböden müssen tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. Sie dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährliche Schrägen aufweisen, die Beschäftigte behindern oder zu einem Sturz führen können.

Als Stolperstellen gelten schon Höhenunterschiede von mehr als 4 mm. Stolperstellen an Höhenunterschieden bis 2 cm lassen sich durch Anschrägen mit einem Winkel von höchstens 25° beseitigen. Unebenheiten und Stolperstellen, z. B. durch Kabel, müssen mit schwarz-gelb gekennzeichneten Kabelmatten abgedeckt oder mit schwarz-gelbem Klebeband abgeklebt werden. Bei Schwellen eignen sich Überfahrhilfen, um das Überfahren mit Tablettwagen, Kutterwagen, etc. zu erleichtern.

An Steharbeitsplätzen müssen Fußböden stoßgedämpft und elastisch und gegebenenfalls wärmegedämmt sein. Auf harten Böden können Arbeitsplatzmatten benutzt werden. Diese müssen rutschfest sein und abgeschrägte Kanten haben, um Stolpergefahren zu vermeiden.

Je nach Arbeitsbereich müssen Fußböden eine bestimmte Rutschhemmung R aufweisen. Bodenbeläge mit der Bewertungsgruppe R 9 genügen den geringsten Anforderungen an die Rutschhemmung, Bodenbeläge mit R 13 den höchsten Anforderungen.

Fallen an einem Arbeitsplatz Flüssigkeiten an, muss der Bodenbelag auch einen ausreichenden Verdrängungsraum V aufweisen. Der V-Wert nimmt mit steigendem Verdrängungsraum Werte von 4, 6, 8 oder 10 an.
Siehe dazu: Anhang 2 : Anforderungen an die Rutschhemmung der ASR A1.5/1,2 Fußböden.

Angrenzende Fußböden dürfen sich hinsichtlich der Rutschhemmung maximal um eine R-Gruppe unterscheiden. Dadurch werden Stolper und Rutschgefahren durch wechselnde Bodeneigenschaften vermieden.

Mehr Infos: ASR A1.5/1,2 Fußböden (insbesondere Anhang 2 : Anforderungen an die Rutschhemmung),
ASI 4.40 Unfallsichere Gestaltung von Fußböden und
DGUV Regel 108-003: Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr