2. Ergonomische Anforderungen

Die Arbeit an Bedienungstheken ist gekennzeichnet durch langes Stehen, weites Vorbeugen in ausladende Bedienungstheken, häufiges Heben und Tragen schwerer Lasten sowie ständig wiederkehrende Arbeitsvorgänge und Arbeiten unter Zeitdruck.

In einer Befragung gaben 64 % der Beschäftigten im Nahrungs- und Genussmittelverkauf zwei oder mehr Muskel-Skelett-Beschwerden an, wovon 64 % in Teilzeit arbeiten. In anderen Branchen geben nur 50 % der Beschäftigten diese Beschwerden an.

Diesen Beschwerden kann durch eine ergonomisch günstige Gestaltung der Theke und des Verkaufsbereichs entgegengewirkt werden. Muskel-Skelett-Erkrankungen und damit verbundene Ausfallzeiten und Kosten werden durch eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung weniger wahrscheinlich.

Ziel der Ergonomie ist, die Arbeit an den Menschen anzupassen. Das heißt z. B., die Arbeitsplätze im Verkaufsbereich an die Körpermaße der Beschäftigten anzupassen, um Belastungen durch ungünstige Körperhaltungen zu minimieren. Dies beugt zudem vorzeitiger Ermüdung vor, was wiederum zu weniger Fehlern und Unfällen führt.

Darüber hinaus ist die ergonomische Gestaltung der Arbeit gesetzlich vorgeschrieben:

Nach dem Arbeitsschutzgesetz gehören zu den Arbeitsschutzmaßnahmen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit (ArbSchG § 2 (1)).

Bei der Einrichtung von Arbeitsstätten sind ergonomische Anforderungen einzuhalten (ArbStättV § 3a).

Bei der Gefährdungsbeurteilung sind Gefährdungen durch die Vernachlässigung ergonomischer Grundsätze zu berücksichtigen (BetrSichV § 3).

Erkrankungen oder eine älter werdende Belegschaft sind häufig der Anlass, sich mit der ergonomischen Umgestaltung bestehender Arbeitsplätze zu beschäftigen. Die Praxis zeigt jedoch, dass an nicht ergonomisch gestalteten Theken nachträgliche ergonomische Verbesserungen sehr kostenaufwändig sind. Aus diesem Grund müssen die ergonomischen Gestaltungsgrundsätze bereits bei der Projektierung eines neuen Verkaufsbereiches berücksichtigt werden.

Selbst an ergonomisch gestalteten Arbeitsplätzen häufen sich ständig wiederkehrende Tätigkeiten. Dies kann zu einseitiger Beanspruchung führen. Deshalb sind leicht durchzuführende Ausgleichsübungen zwischendurch zu empfehlen (siehe Abschnitt 7 und Anhang 2).