3. Der Dienstwagen als Arbeitsplatz

3.1 Auswahl und Ausstattung von Fahrzeugen

Fahrzeug und Fahrzweck

Das verwendete Fahrzeug soll dem Fahrzweck entsprechen. Sind z. B. nur kurze Strecken zurückzulegen, genügt häufig ein kleines und kompaktes Fahrzeug, das im Stadtverkehr Vorteile bietet. Bei Langstreckenfahrzeugen sollten die Motorisierung sowie die ergonomische und sicherheitstechnische Ausstattung entsprechend gewählt werden.

Auch der beabsichtigte Warentransport ist ein Entscheidungskriterium. Werden nur kleine Warenmengen bewegt, kann ein Kombi-Pkw geeignet sein. Bei größeren Warenmengen dürfte eher ein Transporter mit passendem Innenausbau die richtige Wahl sein.

Immer dabei: Grundlegende Sicherheitsausstattung

Im Pkw oder Kleintransporter bis 3,5 t müssen mindestens eine Warnweste (nach EN 471 oder EN ISO 20471:2013) und ein Warndreieck mitgeführt werden (§ 53a der StVZO). Die Unfallverhütungsvorschrift 70 Fahrzeuge schreibt vor, dass in Fahrzeugen, die ständig mit zwei Personen besetzt sind, zwei Warnwesten mitgeführt werden müssen.

Ein Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164 muss in jedem Fahrzeug vorhanden sein (§ 35h StVZO). Bei der jährlichen Fahrzeugprüfung ist zu prüfen, dass alles im Verbandkasten, was einem Verfallsdatum unterliegt, noch mindestens bis zur nächsten Prüfung Gültigkeit besitzt. Fehlendendes Material muss ersetzt werden.

Nach einem Unfall ist der Kofferraum oft nicht mehr zu öffnen. Deshalb sollten Verbandkasten und Warnwesten gesichert im Fahrgastraum aufbewahrt werden.

Eine mitgeführte Rettungskarte informiert die Einsatzkräfte bei einem Unfall, wo Rettungswerkzeuge angesetzt werden müssen, um Insassen ohne Gefahr aus dem Fahrzeug befreien zu können. Dies verkürzt die Zeit bis zur Rettung erheblich. Es empfiehlt sich mit einem Aufkleber an der Windschutzscheibe auf das Vorhandensein der Rettungskarte im Fahrzeug hinzuweisen. Die Rettungskarte sollte standardmäßig unter der Sonnenblende auf der Lenkradseite aufbewahrt werden. Rettungskarten für jedes Modell können auf den Internetseiten der Hersteller, bei Automobilclubs oder anderen einschlägigen Seiten heruntergeladen werden. Inzwischen bieten einige Hersteller statt einer gedruckten Rettungskarte einen QR-Code an, mit dessen Hilfe die Rettungskräfte die relevanten Informationen mit einem Smartphone herunterladen können.

Bereifung

Die einzige Verbindung zwischen Fahrzeug und Straße sind die Reifen. Auf einer Auflagefläche von der Größe eines Handtellers muss ein Reifen Beschleunigungs-, Brems- und Seitenführungskräfte übertragen.

Entscheidend für die Verkehrssicherheit sind Art und Qualität der Reifen. Gesetzlich gefordert (§ 36 StVZO) ist lediglich eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm für die Reifen. Dies ist jedoch für manche Verkehrssituationen nicht ausreichend.

Empfehlenswert ist eine Profiltiefe von mindestens 3 mm bei Sommerreifen und 4 mm bei Winter- und Ganzjahresreifen, die im Winter eingesetzt werden.

Unabhängig von der Laufleistung sollten Reifen nach 6 Jahren ersetzt werden, da sich das Alter des Reifenmaterials negativ auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Das Alter des Reifens lässt sich an der auf der Reifenflanke befindlichen 4-stelligen DOT-Nummer (die 2 ersten Ziffern für die Produktionswoche, die 2 letzten für das Produktionsjahr) erkennen (Abb. 3).

Abb. 3: Der Produktionszeitpunkt ist auf dem Reifen vermerkt. Die ersten beiden Ziffern lassen die Produktionswoche (in diesem Fall die 4. Woche), die letzten beiden Ziffern das Produktionsjahr (in diesem Fall das Jahr 2019) erkennen.

Abb. 3: Der Produktionszeitpunkt ist auf dem Reifen vermerkt. Die ersten beiden Ziffern lassen die Produktionswoche (in diesem Fall die 4. Woche), die letzten beiden Ziffern das Produktionsjahr (in diesem Fall das Jahr 2019) erkennen.

In Deutschland besteht eine "situative Winterreifenpflicht", d. h. Winterreifen werden nur bei entsprechenden Witterungsverhältnissen verlangt. Da Witterungsverhältnisse aber nur bedingt vorhersehbar sind, empfiehlt es sich, im Winter grundsätzlich Winterreifen bzw. Ganzjahresreifen aufzuziehen. Als Faustregel kann hier "von O bis O", d. h. von Oktober bis Ostern, dienen.

Die Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3a) verweist auf den neuen § 36 Abs. 4 der StVZO, demzufolge nur noch solche Reifen als wintertauglich gelten, die mit dem sog. Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind (Abb. 4).

Abb. 4: Das Symbol 3PMSF (3 Peak Mountain Snow Flake) zeigt eine Schneeflocke umgeben von drei Berggipfeln.

Abb. 4: Das Symbol 3PMSF (3 Peak Mountain Snow Flake) zeigt eine Schneeflocke umgeben von drei Berggipfeln.

Licht

Die Beleuchtung eines Fahrzeugs trägt im hohen Maße zur Verkehrssicherheit bei. Die Straßenverkehrsordnung (§ 7 Abs. 1) regelt, dass situativ die erforderlichen Beleuchtungseinrichtungen benutzt werden müssen. Derzeit ist das Fahren mit Beleuchtung am Tage nicht gesetzlich vorgeschrieben. Da Fahrzeuge mit Licht auch tagsüber besser gesehen werden, sollten Betriebe das permanente Fahren mit Licht als Regelung vorgeben.

Laut einer Studie hätte die Hälfte aller Unfälle mit Personenschäden bei eingeschaltetem Abblendlicht oder Tagfahrlicht verhindert oder die Folgen zumindest verringert werden können. Seit 2011 muss laut EU-Verordnung ein Tagfahrlicht für Neufahrzeuge bis 3,5 t verbaut sein. Für Nutzfahrzeuge ab 3,5 t gilt diese Regelung seit 2012.

Da Beleuchtungseinrichtungen so erheblich zur Verkehrssicherheit beitragen, müssen sie regelmäßig geprüft und bei Bedarf gereinigt werden. Im Winter müssen nicht nur Scheiben, sondern auch Scheinwerfer, Blinker und sonstige Beleuchtungseinrichtungen von Eis und Schnee befreit werden.

Eine LED-Beleuchtung gehört mittlerweile bei vielen Kfz zur Serienausstattung. Sie erzielt mit dem ungefähr gleichen Energiebedarf die doppelte Lichtausbeute verglichen mit Halogenscheinwerfer. Auch in Hinblick auf die viel längere Lebensdauer und damit verbundene Verringerung gefährlicher Ausfallzeiten erscheinen LED-Scheinwerfer als sinnvolle Wahl.

Darüber hinaus werden kontinuierlich Assistenzsysteme im Beleuchtungsbereich entwickelt, die dazu dienen, die Ausleuchtung des Verkehrsraums zu verbessern.

Passive Sicherheitssysteme

Rückhaltesysteme

Der Gurt ist Lebensretter Nummer eins – dies gilt sowohl für die Fahrenden als auch für alle Mitfahrenden – auch auf dem Rücksitz. Gurt, Gurtstraffer und Airbags bilden ein Rückhaltesystem, das nur zusammen funktioniert.

Was viele nicht wissen:
Ohne Gurt nutzen Airbags nichts.

Das Rückhaltesystem mit Gurt, Gurtstraffer und Airbags reduziert die Zahl der Todesfälle bei Aufprallunfällen um ca. die Hälfte.

Manche befürchten, sich nicht mehr aus dem Gurt befreien zu können, wenn das Fahrzeug nach einem Überschlag auf dem Dach liegt. Diese Befürchtung ist falsch, da sich Gurtschlösser auch unter Spannung öffnen lassen. Die Selbstbefreiung aus einem auf dem Dach liegenden Fahrzeug kann mit Simulations-Fahrzeugen, z. B. im Rahmen von Verkehrssicherheitsaktionen geübt werden. Betriebe müssen mit Nachdruck darauf hinwirken, dass alle Personen in Fahrzeugen angeschnallt sind.

Notrufsysteme

Emergency-Call (eCall) ist ein Rettungssystem, das aufgrund einer EU-Verordnung seit März 2018 verpflichtend in allen neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen eingebaut sein muss. Das System stellt nach einem Unfall automatisch eine Telefonverbindung über den Notruf 112 zur nächstgelegenen Rettungsleitstelle her und informiert gleichzeitig über die Art des Unfalls sowie die Anzahl der Personen im Fahrzeug. Mittels Satellitendaten wird der Unfallort übermittelt. Beim Auslösen der Airbags wird der Notruf automatisch abgesetzt. Auch eine manuelle Aktivierung ist z. B. in einem medizinischen Notfall möglich.

Rettungskräfte können dadurch deutlich schneller am Unfallort sein. Experten gehen davon aus, dass durch eCall europaweit jährlich bis zu 2.500 Menschenleben gerettet werden können.

Für ältere Fahrzeuge ist die Nachrüstung mit einem alternativen Notrufsystem eine sinnvolle Option. Diese bieten zwar nicht den vollen Umfang der Funktionen eines eCall-Systems, können aber ebenfalls zur schnelleren Versorgung verletzter Personen beitragen. Deutsche Kfz-Versicherungsunternehmen bieten hierfür den Unfallmeldedienst (UMD) an, der nach einem Unfall automatisch einen Notruf zur Telefonzentrale des Versicherungsunternehmens absetzt. Dies geschieht per Bluetooth über das Mobiltelefon und einem Unfallmeldestecker mit 12-V-Anschluss ans Bordnetz.

Insbesondere bei häufigen Fahrten auf wenig befahrenen Nebenstrecken oder in den Abend- bzw. Nachtstunden ist eine Nachrüstung von Fahrzeugen mit solchen Systemen sinnvoll, zumal der technische und finanzielle Aufwand eher gering ist.

Auf dem Weg in die Zukunft: Fahrerassistenzsysteme

Über 90 % der Unfälle sind auf Fehlverhalten oder Unaufmerksamkeit der Fahrenden zurückzuführen. Sicherheitsausstattungen wie Sicherheitsgurte, Airbags und Sicherheitslenksäulen helfen, die Verletzungsschwere bei einem Zusammenprall zu mildern. Moderne Fahrassistenzsysteme hingegen warnen bei kritischen Situationen, unterstützen bei der Fahraufgabe oder greifen sogar steuernd ein, um einen Unfall zu verhindern oder zumindest dessen Schwere zu mindern.

Assistenzsysteme ersetzen die Fahrenden nicht, sondern unterstützen sie dabei, Fahrsituationen sicher zu beherrschen, wo die menschlichen Fähigkeiten der Wahrnehmung, Informationsverarbeitung oder Reaktionsfähigkeit nicht mehr ausreichen.

Antiblockiersysteme (ABS/ABV) und die elektronischen Fahrdynamikregelung (ESP) sind heute in Pkw Standard. Dagegen hinkt die Marktdurchdringung von Abstandsregeltempomaten (ACC = Adaptive Cruise Control), automatischen Notbremssystemen (AEBS) oder Spurhalteassistenten noch hinterher, obwohl diese Systeme inzwischen für die meisten Fahrzeuge erhältlich sind.

Auf der Web-Site https://bester-beifahrer.de des DVR finden sich Beschreibungen zu Funktion, Verfügbarkeit und Nutzen verschiedener Assistenzsysteme.

Fahrergonomie – Fahrersitz

Schmerzen im Rücken oder in den Beinen auf längeren Fahrten sind meist eher einer mangelhaften Sitzeinstellung als einem schlechten Sitz geschuldet. Trotzdem kann auch durch die Auswahl eines Fahrersitzes manches verbessert werden. Ein guter Seitenhalt, atmungsaktives Bezugsmaterial, genug Einstellspielraum auch für sehr große Personen sowie eine wirksame Lordose- Stütze zur Entlastung des unteren Rückens sind Eigenschaften, die einen guten Fahrersitz auszeichnen.

Die Fahrenden sollten unterwiesen werden, wie der Fahrersitz ergonomisch richtig eingestellt werden kann. Übrigens: das Internet bietet gute Informationen zu diesem Thema.

Klimaanlage

Studien belegen, dass hohe Temperaturen im Fahrzeuginnern nicht nur das Wohlbefinden beeinträchtigen, sondern sich auch negativ auf das Konzentrations- und Reaktionsvermögen der Fahrenden auswirken. Somit ist eine Klimaanlage eine notwendige Ausstattung, die der Verkehrssicherheit dient. Neben der Temperaturregulierung wird auch die Luftfeuchtigkeit reduziert, was dem Beschlagen der Scheiben entgegenwirkt.

Die Kühlung sollte in einem zuträglichen Rahmen gehalten werden. Bei Außentemperaturen von 10 °C bis 25 °C wird eine Innentemperatur von etwa 22 °C von den meisten Personen als angenehm empfunden. Bei sehr hohen oder sehr niedrigen Außentemperaturen kann die Temperatur im Fahrzeug auch geringfügig höher eingestellt werden. Eine Klimaanlage muss nach Herstellerangaben regelmäßig gewartet werden. Ohne regelmäßige Wartung vermindert sich die Lebensdauer der Anlage und es kann zu hygienischen Problemen kommen.

Bedienelemente, Navigationsgeräte, Freisprecheinrichtung

Die Bedienung moderner Fahrzeuge wird immer komplexer. Mehr Funktionen, Displays und der Trend zur Konnektivität fordern zunehmend die Aufmerksamkeit der Fahrenden.

Die Fahrenden müssen dazu angehalten werden, unbekannte Funktionen nicht während des Fahrens auszuprobieren. Navigationsgeräte sind vor Fahrtantritt zu programmieren. Bei der Nachrüstung eines Navigationsgeräts muss die einfache und intuitive Bedienung eines der Hauptentscheidungsmerkmale sein. Bei der inzwischen sehr verbreiteten Navigation über Smartphones darf eine sichere und einfach zu bedienende Halterung nicht vergessen werden.

Be- und Entladeunterstützung

Aufstiegsstufen zu Ladeflächen von Transportern müssen vorhanden sein, wenn die Ladefläche 50 cm (bzw. 40 cm bei häufiger Benutzung oder dem Tragen von Lasten) über dem Bodenniveau liegt (DGUV Vorschrift 70). Ausfahrbare oder ausklappbare Trittstufen (elektrische oder manuell) am Heckeinstieg oder an der Seitentür sind sinnvoll und insbesondere dann nötig, wenn eine Anhängerkupplung oder ein Parksensor vorhanden sind.

Die Trittfläche muss aus rutschhemmendem Material bestehen. Trittflächen mit geringer Profilierung sind wegen der Rutschgefahr bei Schnee und Eis ebenso ungeeignet wie wenig profilierte Riffelbleche. Eine anlegbare oder ausklappbare Rampe erleichtert die Beladung mit Rollwagen oder Rollregalen.

Müssen im Pkw oder Kombi-Fahrzeug häufig Lasten verstaut werden, ist ein automatisches, über Sensoren gesteuertes Öffnen der Heckklappe für die Nutzer eine Erleichterung, da getragene Lasten nicht abgesetzt werden müssen.

Für Transporter stellt der Markt manuelle und hydraulische Ladehilfen in verschiedenen Ausführungen bereit. Sie ermöglichen ein schnelles, sicheres und ergonomisches Be- und Entladen des Fahrzeugs. Manuelle aus- und einklappbare Laderampen gibt es in unterschiedlichen Längen, Breiten und Tragkraftklassen und verschiedenen Funktionen. Sie sind sowohl festmontiert als auch abnehmbar erhältlich, sie können wahlweise ein- und ausschwenkbar ausgeführt sein.

Auch die Oberflächen der Rampen sind bei einigen Herstellern wählbar. Dadurch kann Einfluss auf die Rutschfestigkeit und und die Geräuschentwicklung genommen werden.

Abb. 5: Manuelle Laderampe zum Ausklappen

Abb. 5: Manuelle Laderampe zum Ausklappen

Abb. 6: Hydraulische Laderampe

Abb. 6: Hydraulische Laderampe

Fahrzeugausbau

Der Ausbau von Transportern für Lebensmittel muss gleichzeitig den Prinzipien der Lebensmittelhygiene und der Ladungssicherung Rechnung tragen. Die Ausbauten sollten dementsprechend gut zu reinigen sowie möglichst fugenfrei und ohne Nischen und Hohlräume ausgeführt sein. Das eingesetzte Material sollte konform zu den Vorschriften der Lebensmittelhygiene sein, den mechanischen und chemischen Belastungen standhalten und nicht splittern (Fremdkörper).

Bei leicht verderblichen Waren ist häufig ein temperaturgeführter Transport und ein entsprechend ausgebautes Fahrzeug notwendig. Dabei werden Frischedienst-, Kühl- und Tiefkühlausbauten unterschieden. Auch wenn eine Temperaturführung nicht nötig ist, bedarf es dennoch einer hygienischen Laderaumverkleidung (Hygieneausbau).

Zum sicheren und beschädigungsfreien Transport der Waren dient ein nutzungsspezifischer Innenausbau. Als Ordnungs- und Ladungssicherungselemente sind insbesondere Zurrleisten, -schienen, Steckplatten, Ankerschienen und Absperrstangen, -balken und -bretter zur horizontalen und vertikalen Landungssicherung möglich.

Für den sicheren Transport von Kisten und Boxen können auch Antirutschmatten unterstützen.

Regalsysteme und Zwischenböden schaffen Ordnung, erhöhen die nutzbare Fläche im Fahrzeug und sorgen für einen sicheren Transport der Ware. Das Angebot an Regalsystemen und Zwischenböden ist sehr vielfältig und bietet individuelle Lösungen für die unterschiedlichsten Anforderungen.

Abb. 7: Innenausbau mit Zurrleisten

Abb. 7: Innenausbau mit Zurrleisten

Abb. 8: Ladungssicherung durch Absperrstange und Absperrbrett

Abb. 8: Ladungssicherung durch Absperrstange und Absperrbrett

Abb. 9: Innenausbau mit Regalsystem

Abb. 9: Innenausbau mit Regalsystem

Abb. 10: Laderaumaufteilung durch Zwischenboden

Abb. 10: Laderaumaufteilung durch Zwischenboden

Eine optimale Be- und Entlüftung des Laderaums sichert die Qualität der Ware, verhindert Kondenswasserbildung und führt gasförmige Gefahrstoffe (z. B. Flüssiggas, Kohlendioxid) aus dem Laderaum. In Lieferwagenausbauten können, je nach Anwendung, Dach-, Boden- und Seitenwandlüftern eingesetzt werden.

Zusätzliche Leuchten ermöglichen günstige Lichtverhältnisse im Innern des Fahrzeugs. Auch hier setzt sich immer mehr die LEDTechnik durch, vorzugsweise über Bewegungsmelder gesteuert.

 

3.2 Das Fahrzeug im Betrieb

Jahreszeiten und Wetter

Sichtverhältnisse und Fahrbahneigenschaften ändern sich mit dem Wetter und den Jahreszeiten. Dies kann zu Situationen führen, bei denen fahrphysikalische Grenzen erreicht werden und sich das Unfallrisiko drastisch erhöht.

Laut § 3 Abs.1 StVO ist die Geschwindigkeit den Sicht- und Witterungsverhältnissen anzupassen. Meist wird diese Vorschrift nur in Verbindung mit winterlichen Straßenverhältnissen gebracht. Aber auch hohe Temperaturen und hohe Luftfeuchtigkeit beeinflussen die Leistungsfähigkeit der Fahrenden und können die Ursache für Konzentrationsmangel, Müdigkeit, Ungeduld und aggressives Verhalten sein. So wurde festgestellt, dass bei einer Tageshöchsttemperatur über 30 °C die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden um 73 % gegenüber Tagen mit 20 bis 25 Grad ansteigt. Um den negativen Auswirkungen von Hitze auf die Fahrenden entgegenzuwirken, ist ein Verweis auf die richtige Nutzung der Klimaanlage beim der Fahrerunterweisungen und bei der Fahrzeugübergabe zu empfehlen (siehe Abschnitt "Klimaanlage").

Nässe auf der Fahrbahn verringert die Reifenhaftung (Grip) und durch den Sprühnebel vorausfahrender Fahrzeuge wird die Sicht beeinträchtigt. Deshalb sollte die Profiltiefe (siehe Abschnitt "Bereifung") und der Reifendruck, sowie der Zustand der Scheibenwischer vor Fahrtantritt geprüft werden. Spätestens wenn Wischerblätter Schlieren auf der Scheibe hinterlassen, müssen diese gereinigt oder ersetzt werden.

Aquaplaning ist eine unterschätzte Gefahr und tritt bei regennasser Fahrbahn primär in Spurrillen und Fahrbahnsenken auf. Bei zu hoher Geschwindigkeit findet kein ausreichender Wasserabtransport durch den Reifen statt – der Reifen schwimmt auf und verliert die Bodenhaftung.

Das Unfallrisiko durch Aquaplaning kann durch angepasste Geschwindigkeit (max. 80 km/h) reduziert werden.

In den Wintermonaten müssen Fahrende mit eis- und schneeglatten Straßen rechnen. Besonders bei Temperaturen um den Gefrierpunkt kann sich der Zustand der Fahrbahn schnell ändern. Ein starker Anstieg des Unfallrisikos wird durch sogenanntes "Blitzeis" ausgelöst. Regen trifft auf die kalte Fahrbahn und es entsteht in kürzester Zeit eine Eisschicht.

Allgemein ist im Winterbetrieb darauf zu achten, dass Fahrzeuge vor Fahrtantritt von Schnee und Eis befreit werden (§ 23 StVO) – dies betrifft auch Dachflächen und die Beleuchtungsanlage. Zudem muss das Fahrzeug mit geeigneter Bereifung (§ 36 Abs. 4 StVZO) ausgestattet sein.

Eine sehr gefährliche Verkehrslage wird durch Nebel verursacht. Bereits bei leichtem Nebel sollte die Geschwindigkeit reduziert und der Sicherheitsabstand erhöht werden. Zur Kenntlichmachung eines Fahrzeugs für den nachfolgenden Verkehr dient die Nebelschlussleuchte. Diese darf allerdings nur bei Sichtweiten unter 50 m eingesetzt werden (§ 7 Abs. 4 StVO). Mit einer eingeschränkten Sicht unter 50 m geht auch die Vorschrift der Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h einher. Dies gilt nicht nur bei Nebel, sondern auch bei entsprechenden Sichtbehinderungen durch Regen und Schneefall.

Bei jeglicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch unterschiedlichste Witterungseinflüsse tragen unbestritten folgende Faktoren während der Fahrt zur Verringerung des Unfallrisikos bei:

Ladungssicherung

Die Ladungssicherung in Kleintransportern ist oft unzureichend, in Pkw findet sie meist gar nicht statt. Mangelhaft gesicherte oder ungünstig verteilte Ladung kann – insbesondere bei Kleintransportern – das Fahrverhalten erheblich verschlechtern (insbesondere Kurvenstabilität und Lenkverhalten) und damit das Unfallrisiko erhöhen. Ist starkes Bremsen erforderlich, kann ein ungesicherter Ladungsgegenstand zum Geschoss werden und Personen im Fahrzeuginnern erheblich verletzen. Auch an sich harmlose Unfälle können aufgrund ungesicherter Ladung zu schwerwiegenden Folgen führen, indem Personen von sich bewegender Ladung getroffen oder gequetscht werden.

Ein Aufprall mit 50 km/h kann ungesicherte Ladung bis zum 50-fachen ihres Eigengewichts beschleunigen. Aus diesen Gründen beststeht eine Pflicht zur Ladungssicherung auch in Pkw und Kleintransportern (§ 22 Absatz 1 der StVO).

Die Unbedarftheit, mit der Ladegüter in Pkws befördert werden, ist bisweilen haarsträubend. Auch wenn es schnell gehen soll, ist eine sachgerechte Ladungssicherung unumgänglich.

Die einfachste Form der Ladungssicherung ist der sog. Formschluss. Das bedeutet, dass die Ladung nach allen Seiten an der Laderaumbegrenzung oder anderen Ladegütern anliegt und deshalb nicht verrutschen kann. Im Koffer- bzw. Laderaum eines Pkw oder Kombi sollte die Ladung daher an der vorderen Laderaumbegrenzung (im Kombi sind dies die Rücksitzlehnen) anliegen und gegen das Verrutschen nach hinten und zur Seite nach Möglichkeit mit anderer Ladung gesichert werden. Schwere Gegenstände sollten dabei möglichst weit unten liegen. Die Ladehöhe in einem Kombi sollte die Höhe der Rücksitzlehnen nicht überschreiten. Falls dies unvermeidlich ist, ist ein senkrecht angebrachtes Trennnetz oder Trenngitter zwischen Lade- und Insassenbereich zwingend erforderlich. Ein Trennnetz sollte bereits benutzt werden, wenn die Ladehöhe geringer ist. Rücksitzlehnen haben nur eine begrenzte Stabilität gegenüber von hinten auftreffende Kräfte. Schließt man die Sicherheitsgurte der unbesetzten Rücksitze, kann man die Stabilität um ein Mehrfaches erhöhen.

Lässt sich kein Formschluss herstellen, muss die Ladung mittels Spanngurten verzurrt oder mit einem Spannnetz gesichert werden. Kombi-Pkw haben dazu im Laderaum in der Regel vier Zurrpunkte, die paarweise gegenüberliegend angeordnet sind.

Abb. 11: Ladungssicherung im Kofferraum eines Pkws mittels Spanngurt und Zurrpunkt

Abb. 11: Ladungssicherung im Kofferraum eines Pkws mittels Spanngurt und Zurrpunkt

Eine rutschhemmende Unterlage im Laderaum (Antirutschmatte) erhöht die Reibungskräfte erheblich und verringert damit die benötigten Zurrkräfte. Durch Antirutsch- und Zurrmittel entsteht ein funktionales Sicherungssystem.

Gefährliche Güter

Zwei im Nahrungsmittel- und Gastgewerbe häufig transportierte Gefahrstoffe sind Trockeneis und Flüssiggas.

Trockeneis wird hauptsächlich dazu verwendet, Kühlketten bei Lagerung und Transport aufrechtzuerhalten. Bei Zimmertemperatur und normalen Druckverhältnissen wird es nicht flüssig, sondern wird direkt zum geruchlosen Kohlendioxidgas (CO2), das schon bei Konzentrationen von acht bis zehn Prozent tödlich wirkt. Wird Trockeneis in einem Pkw oder Kleintransporter befördert, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, damit es nicht zu einer tödlichen Kohlendioxid-Konzentration im Fahrzeug kommt. Die folgenden Maßnahmen sind dabei besonders wichtig:

Die Beförderung von Flüssiggas in Fahrzeugen unterliegt grundsätzlich den Regelungen des Gefahrguttransports (ADR "Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße" und der Gefahrgutverordnung). Die Beförderung von kleinen Mengen in Verbindung mit einer anderen Haupttätigkeit eines Unternehmens ist in Teilen von den Bestimmungen des ADR ausgenommen. Dies kann z. B. auf den Transport an Marktstände oder für ein Catering-Event zum sofortigen Verbrauch zutreffen. Aber auch hier sind die folgenden Mindestanforderungen für jede Beförderung von Flüssiggas zu beachten.

Das Mitführen eines Feuerlöschers mit mindestens 2 kg ABC-Löschpulver und die entsprechende Unterweisung des Fahrpersonals sind bei einem Transport kleiner Mengen zwar nicht verpflichtend aber anzuraten.

Alle wesentlichen Informationen zum Transport von Flüssiggas finden sich in der DGUV Information 210-001 Beförderung von Flüssiggas mit Fahrzeugen auf der Straße.

Weitere Informationen zum Thema Gefahrgutbeförderung in PKW und Kleintransportern finden sich in der gleichnamigen DGUV Information 213-01.

 

 

Autor: Hartmann
2022-03-28