Inhalt

1.Anwendungsbereich und Zielsetzung
2.Begriffsbestimmungen
3.Grundsätze zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
4.Gefährdungsbeurteilung bei Schutzstufentätigkeiten (§ 5 BioStoffV)
5.Gefährdungsbeurteilung bei Nicht-Schutzstufentätigkeiten (§ 6 BioStoffV)
6.Berücksichtigung psychischer Belastungen bei Tätigkeiten mit Biostoffen
7.Zusammenfassende Beurteilung zur Ableitung von Schutzmaßnahmen
8.Wirksamkeitsprüfung
9.Dokumentation
10.Betriebsanweisung, Unterweisung und allgemeine arbeitsmedizinische Beratung
11.Literaturverzeichnis
Anlage 1:Allgemeine Informationen zu Biostoffen und deren Gefährdungen
Anlage 2:Das Konzept der Expostionsstufen
Anlage 3:Mögliches Vorkommen von Infektionserregern bei Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung (nicht abschließend)
Anlage 4:Expositionsstufen für Schimmelpilze und Endotoxine in verschiedenen Arbeitsbereichen
Anlage 5:Zusammenfassung relevanter Fragen zur Informationsbeschaffung
Anlage 6:Weitergehende Informationen zur Berücksichtigung möglicher Auswirkungen psychischer Belastungen für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Biostoffen