Betriebe müssen Betriebsanweisungen erstellen, damit Mitarbeitende wissen, wie sie sicher mit Arbeitsmitteln umgehen. Die BGN stellt Muster-Betriebsanweisungen zur Verfügung, um die Betriebe bei dieser verpflichtenden Aufgabe zu unterstützen.
Vorgesetzte sind in der Verantwortung, durch Aufklärung und Unterweisung ihre Beschäftigten so zu informieren, dass Fehlhandlungen als Unfallursache weitgehend ausgeschaltet werden. Ein wichtiges Hilfsmittel sind dabei die Betriebsanweisungen. Sie enthalten verbindliche Anweisungen des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin, wie sich Beschäftigte in konkreten Einzelfällen verhalten müssen.
Jede Betriebsanweisung sollte so konkret wie möglich auf den speziellen Anwendungsfall zugeschnitten sein. Nutzen Sie die vorgefertigten Betriebsanweisungen der BGN und ergänzen Sie sie gegebenenfalls durch spezielle Anforderungen Ihres Betriebes.