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Der erste Schritt für mehr Sicherheit und Gesundheit im Betrieb ist die Gefährdungsbeurteilung. In der Gefährdungsbeurteilung sind alle möglichen Unfallursachen aufgeschrieben. Darin steht auch, wie man diesen potenziellen Gefährdungen angemessen entgegenwirken kann (= Maßnahmen im Arbeitsschutz). Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist für Unternehmer verpflichtend.
Beschäftigte müssen wissen, wie sie sicher und gesund arbeiten. Vorgesetzte haben die Pflicht, Ihnen das zu erklären (= Unterweisung).
Sowohl für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung als auch für die Durchführung einer Unterweisung bietet die BGN Vorlagen und weitere Hilfen für die Praxis an.
Unterweisung
Regelmäßig miteinander über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit reden
Branchenwissen für Schausteller und Zirkusbetriebe
Im BGN-Branchenwissen gibt es in der Rubrik „Praxishilfen von A bis Z" zu den wichtigsten Arbeitsschutzthemen alles Wissenswerte sowie die Vorschriften, Regeln und Arbeitshilfen auf einen Blick.
Die wichtigsten Vorschriften und Informationen der DGUV sind in der Rubrik „Vorschriften und Informationen" untergebracht.
Nähere Informationen zur Organisation von Arbeitsschutz im Unternehmen, den BGN-Dienstleistungen und der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung, lassen sich in der Rubrik „Organisation des Arbeitsschutzes" finden.
Die Rubriken finden Sie im Menü.
Schausteller und Zirkusunternehmen
Praxishilfen von A bis Z: Ihr Branchenwissen
Hier finden Unternehmer und Beschäftigte Informationen und Praxishilfen, um die Arbeit im Betrieb sicher, gesund und wirtschaftlich zu gestalten.
Kriminelle fordern mit gefälschten BGN-Schreiben und DGUV-Schreiben zu Zahlungen auf. Leisten Sie keine Zahlungen! Die BGN verschickt keine Rechnungen für Materialien. Im Zweifel kontaktieren Sie die Präventionshotline unter 0621/4456-3517.
Ein Beispiel für ein gefälschtes Schreiben sowie weitere Informationen enthält unsere aktuelle Pressemittelung.
Der erste Schaustellerbetrieb hat mit Hilfe der BGN ein Arbeitsschutzmanagementsystem. Er wurde mit dem Gütesiegel „Sicher mit System" ausgezeichnet. Wie das funktioniert hat?
Gute Lösungen zahlen sich aus: BGN-Prämienverfahren
So schaffen Sie sich mit Sicherheit einen Mehrwert:
Das Prämienverfahren der BGN
Mit dem BGN-Prämienverfahren wollen wir betriebliche Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fördern, die über die rechtlich vorgeschriebenen Anforderungen hinausgehen. In unseren branchenspezifischen Prämienbögen schlagen wir konkrete Präventionsmaßnahmen vor, für deren Umsetzung Sie Prämienpunkte erhalten. Nehmen Sie – gerne auch per Extranet - am BGN-Prämienverfahren teil und erhalten Sie bis zu 100.000 € Prämie (je nach Betriebsgröße).