Sicherheit durch Kontrolle, Prüfung und Reinigung
Getränkeschankanlagen kennt man aus dem Arbeitsalltag in vielen unterschiedlichen Branchen, z. B. im Gastgewerbe hinter der Theke oder in der Schaustellerei auf der Kirmes im Festzelt. Damit man als Betreiberin bzw. Betreiber für seine Gäste ein hygienisches Produkt anbieten kann und möglichst lange die Anlage nutzen kann, gibt es das Ein oder Andere zu beachten. Wie Sie die Sicherheit bei Ihrer Getränkeschankanlage gewährleisten können und worauf es bei Kontrolle, Prüfung und Reinigung ankommt:
Getränkeschankanlagen müssen von einer zur Prüfung befähigten Person sicherheitstechnisch geprüft werden. Hierbei wird untersucht, ob die sicherheitstechnisch erforderlichen Bauteile z. B. das Sicherheitsventil am Druckminderer und technische Maßnahmen zum Personenschutz vorhanden und funktionsfähig sind.
Durch die Prüfungen sollen Beschädigungen und Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden, damit es während des Betriebs nicht zu gefährlichen Situationen wie unbeabsichtigtem Gasaustritt kommen kann.
Prüfungen sind vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrend erforderlich. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist eine Frist von zwei Jahren angemessen.
Die Durchführung der Prüfungen muss der Arbeitgeber veranlassen. Die Ergebnisse der Prüfungen müssen dokumentiert werden, z. B. in der Prüfbescheinigung nach DGUV Grundsatz 310-008 Prüfbescheinigung über die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen.
Nutzen Sie bei Bedarf die Prüfer-Datenbank der BGN, um einen Prüfer für Ihre Getränkeschankanlage zu finden.
Damit aus der Getränkeschankanlage ein hygienisch einwandfreies Getränk gezapft werden kann, muss sie regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Dafür ist die Betreiberin bzw. der Betreiber verantwortlich. Besonders kritische Bereiche bei der Reinigung der Getränkeschankanlage sind die Teile, die mit dem Getränk und der Luft oder Händen in Berührung kommen.
Möchte man eine Getränkeschankanlage hygienisch sauber machen, kommt es auf unterschiedliche Einflussfaktoren an. Dazu zählen vor allem das Modell, die Umgebungsbedingungen sowie die Art des Reinigungsverfahrens. Trotzdem gibt es einige Faustregeln für die Reinigung von Getränkeschankanlagen, die immer gelten. Denn grundsätzlich muss man Getränkeschankanlagen so reinigen und desinfizieren:
- unmittelbar vor der ersten Inbetriebnahme (chemisch-mechanische Grundreinigung, alkalisch und sauer),
- unmittelbar vor einer zeitweisen Außerbetriebnahme (z. B. Betriebsurlaub, Saisonbetrieb),
- vor der Wiederinbetriebnahme
- unmittelbar beim Wechsel der Getränkearten und
- wiederkehrend nach dem Stand der Technik bzw. nach den Vorgaben des Herstellers zu reinigen und desinfizieren.
Wer darf eine Getränkeschankanlage reinigen?
- Ein qualifiziertes Fachunternehmen.
- Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer oder Betreiberin bzw. Betreiber.
- Eine qualifizierte Person.
Nutzen Sie bei Bedarf die Reinigerdatenbank der BGN, um einen Reiniger für Ihre Getränkeschankanlage zu finden.
Sie möchten Ihre Getränkeschankanlage prüfen oder reinigen lassen, suchen aber noch nach einer dafür qualifizierten Person? Dann nutzen Sie die Prüferdatenbank oder die Reinigerdatenbank der BGN. Hier können sie auswählen, um welche Anlage es sich konkret handelt (Bier, alkoholfreie Erfrischungsgetränke oder Wasseranlagen). Geben Sie Ihren Postleitzahl-Bereich an und suchen Sie in Ihrer Nähe nach einem Reiniger bzw. Prüfer für Getränkeschankanlagen.
Seminar für BGN-Mitgliedsbetriebe (Unternehmer, Mitarbeiter, Führungskräfte, Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte) im BGN-Ausbildungszentrum Mannheim: auf Anfrage
Regionale Seminare für Kleinbetriebe (Unternehmer, Mitarbeiter, Führungskräfte) in verschiedenen Regionen Deutschlands:
Gut gezapft ist halb verkauft! Getränkeschankanlagen hygienisch und sicher betreibenQualifizierung zum Prüfer von Getränkeschankanlagen
Anerkannte Lehrgangsträger gemäß DGUV Grundsatz 310-007
Lehrgangsträger, die Personen nach den Vorgaben des DGUV Grundsatz 310-007 qualifizieren, können sich von der BGN anerkennen und registrieren lassen.
Informationen zu den Voraussetzungen für die Anerkennung sowie das AntragsformularQualifizierung zum Reiniger von Getränkeschankanlagen
Anerkannte Lehrgangsträger gemäß DGUV Grundsatz 310-010
Lehrgangsträger, die Personen nach den Vorgaben des DGUV Grundsatz 310-010 qualifizieren, können sich von der BGN anerkennen und registrieren lassen.
Informationen zu den Voraussetzungen für die Anerkennung sowie das Antragsformular
SK-Zert-Infos für Betreiber von Getränkeschankanlagen | |
Weiterführender Link |
SK-Zert-Anleitung und -Antragsformular für Hersteller | |
Weiterführender Link |
Allgemeine Links
- ASI 6.84: Hygienischer Betrieb von Getränkeschankanlagen
- Kapitel "Prüfungen" in der ASI 6.80 Sicherer Betrieb von Getränkeschankanlagen
Prüfung von Getränkeschankanlagen
Weiterführende Informationen im BGN-Branchenwissen
- Gemeinschaftsausschuss Getränkeschankanlagen beim DIN
Der "Gemeinschaftsausschuss Getränkeschankanlagen" beim Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) erarbeitet Normen für Getränkeschankanlagen. Die Normen beschreiben den Stand der Technik auf dem Gebiet der Getränkeschankanlagen.
Ansprechpartner
- Vorsitzender: Michael Böhm, E-Mail: michael.boehm@bgn.de
- Projektkoordinator beim DIN: Thomas Schreiber, E-Mail: thomas.schreiber@din.de