Infektionskrankheiten sind Krankheiten, die durch das Eindringen von Krankheitserregern in den menschlichen Körper und die anschließende Vermehrung im Körper hervorgerufen werden. Krankheitserreger können direkt von Mensch zu Mensch, indirekt über verunreinigte Gegenstände und Oberflächen, über Nahrungsmittel oder Tiere übertragen werden.
Zur Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten beim Menschen regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verschiedene Maßnahmen im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten. Es legt u.a. fest, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. So soll die Ausbreitung von Infektionskrankheiten verhindert werden.
WICHTIG ZU WISSEN
Der Arbeitgeber ist verpflichtet alle Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit im Betrieb und wiederkehrend regelmäßig einer Belehrung über Krankheitserreger im Sinne dieses Gesetzes zu unterziehen.
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