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Frau schaut auf ein Tablet, das einen Arzt per Videochat zeigt.

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

Nr.Titel
AMR Nummer 2.1Fristen für die Veranlassung / das Angebot von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
AMR Nummer 3.1Erforderliche Auskünfte / Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse
AMR Nummer 3.2Arbeitsmedizinische Prävention
AMR Nummer 3.3Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen
AMR Nummer 5.1Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge
AMR Nummer 6.1Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen
AMR Nummer 6.2Biomonitoring
AMR Nummer 6.3Vorsorgebescheinigung
AMR Nummer 6.6Impfungen, präexpositionelle Chemoprophylaxe und Notfallprävention als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV bei tätigkeitsbedingten Auslandsaufenthalten mit Infektionsgefährdungen
AMR Nummer 13.1Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können
AMR Nummer 13.4Tätigkeiten an Bildschirmgeräten
AMR Nummer 14.1Angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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