Was müssen Unternehmerinnen und Unternehmer für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten unbedingt einhalten, wenn sie Arbeitsstätten einrichten und betreiben? Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln, ASR). Sie basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und definieren den erforderlichen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene etc.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV). „Bei Einhaltung der ASR kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind (Vermutungswirkung). Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreichen", so die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua).
| Nr. | Titel |
|---|---|
| Definition des Begriffes "Arbeitsplatz" in ASR | |
| Gemeinsame Bekanntmachung der Neufassung, Änderung und Aufhebung von ASR zum Themenkomplex Flucht- und Verkehrswege | |
| ASR A1.2 | Raumabmessungen und Bewegungsflächen |
| ASR A1.3 | Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung |
| ASR A1.5 | Fußböden |
| ASR A1.6 | Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände |
| ASR A1.7 | Türen und Tore |
| ASR A1.8 | Verkehrswege |
| ASR A2.1 | Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen |
| ASR A2.2 | Maßnahmen gegen Brände |
| ASR A2.3 | Fluchtwege und Notausgänge |
| ASR A3.4 | Beleuchtung und Sichtverbindung |
| ASR A3.5 | Raumtemperatur |
| ASR A3.6 | Lüftung |
| ASR A3.7 | Lärm |
| ASR A4.1 | Sanitärräume |
| ASR A4.2 | Pausen- und Bereitschaftsräume |
| ASR A4.3 | Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe |
| ASR A4.4 | Unterkünfte |
| ASR A5.1 | Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien |
| ASR A6 | Bildschirmarbeit |
| ASR V3a.2 | Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten |