EG-Verordnungen sind direkt wirksames und bindendes Recht in allen EG-Mitgliedstaaten. Hierzu gehören z. B. die EG-Verordnungen zur Lebensmittelhygiene (siehe unten). EG-Verordnungen müssen von den Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden.
EG-Richtlinien gelten nicht unmittelbar in einem Mitgliedstaat der EU. Rechtsverbindlich ist dort die nationale Umsetzung der EG-Richtlinie.
EG-Richtlinien richten sich an die Mitgliedstaaten und verpflichten sie, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein bestimmtes Ziel zu verwirklichen. Welche Methode der einzelne Mitgliedstaat hierbei wählt, bleibt ihm überlassen. In Deutschland erfolgt die nationale Umsetzung von EG-Richtlinien in Form von Gesetzen und Verordnungen.