In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert.
Das Design dieser Webseite kann deshalb möglicherweise nicht in seinem vollen Umfang mit allen Funktionen abgebildet werden.
BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Hinweise zur Suche Branchenwissen

Bei der Branchenwissen-Suche handelt es sich um eine exakte Suche. Die eingegebenen Suchbegriffe werden exakt so in der Webseite gesucht. Bei der Suche nach mehreren Begriffen müssen diese nicht verknüpft werden (z.B. durch "und", "oder", "+", etc.).

Gehörschutz tragen

Branchenwissen

Lärm (und Vibrationen)

Lärm und Vibrationen sind wesentliche Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz. Lärm kann zu Beeinträchtigungen oder gesundheitlichen Schäden (Hörverlust) führen sowie eine erhöhte Unfallgefahr zur Folge haben. Auch Schwingungen und Vibrationen können auf Dauer die Gesundheit beeinträchtigen.

Der Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm und Vibrationen bei der Arbeit ist Aufgabe des Arbeitgebers.

Neu: Handlungsleitfaden für das Gastgewerbe

Raumakustik in Gaststätten und Kantinen

Porträt einer Kellnerin, die in einem belebten Barrestaurant Menüs serviert

Der neue BGN-Leitfaden für Gaststätten und Kantinen erklärt, wie Sie dort den Lärmpegel anpassen können, wie man Lärmquellen identifiziert und ersetzt und es wird erklärt, wann alle wichtigen Regeln und Vorschriften erfüllt sind. 

zum Leitfaden: Raumakustik Gaststätten und Kantinen

Grundlagen zum Arbeitsschutz: Lärm- und Vibrationen

Deckenabsorber
BGN-Webmagazin AKZENTE

Lärm in Verkaufsfilialen senken

Wenn es zu laut ist, sind die Beschäftigten gestresst und Kundengespräche kaum möglich. Durch gezielte akustische Maßnahmen lässt sich das verhindern.

weiterlesen

Oft gefragt (FAQ) Lärm (und Vibrationen)

Mitarbeiter können Gebäudeschwingungen ausgesetzt sein, wenn z. B. Pressen, Stanzen oder andere Maschinen Schwingungen über den Boden oder Wände übertragen (sogenannter Körperschall). Die in § 9 der LärmVibrationsArbSchV genannten Auslöse- und Expositionsgrenzwerte für Ganzkörper-Vibrationen werden bei Gebäudeschwingungen bei weitem nicht erreicht. Deshalb werden Gebäudeschwingungen hinsichtlich ihrer Messungen, Messwerte und gesundheitlichen Auswirkungen in der VDI 2057-3 „Ganzkörperschwingungen an Arbeitsplätzen in Gebäuden“ behandelt.

Dort werden Anhaltswerte in Abhängigkeit unterschiedlicher Anforderungen, u. a. für Arbeitsplätze oder auch Ruheräume, aufgeführt. Aufgrund ihrer Höhe von < 0,1 m/s2 können sie keine gesundheitlichen Beschwerden wie z. B. beim Fahren von Gabelstaplern oder LKW hervorrufen. Im Einzelfall kann jedoch die Wahrnehmung bzw. die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt werden, was zu einer erhöhten Unfallgefahr führen kann.

Gebäudeschwingungen können reduziert werden, wenn schwingende Maschinen möglichst schwingungsarm aufgestellt werden. Starre Ankopplungen sind zu vermeiden. Geeignete Schwingungsdämpfer sind je nach Gewicht (= dynamische Last) und ausgestrahltem Frequenzspektrum der Maschine auszuwählen (gegebenenfalls. Hersteller anfragen).

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

Suche nach der zuständigen Aufsichtsperson (AP)

Beratung der Mitglieds­­betriebe in allen Fragen der Arbeits­sicherheit und des Gesundheits­schutzes

zur AP-Suche

60 Minuten für mehr Sicherheit und Gesundheit

Top informiert durch Impulse beim Online-BGN-Frühstückstreff mit Expertinnen und Experten. 

zu den Themen

Mit dem BGN-Webmagazin AKZENTE

bleiben Sie immer auf dem Laufenden, was Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Reha betrifft.

jetzt vorbeischauen
Modellprojektteilnahme bringt Prämienpunkte

Neuartige Lärmminderungs­maßnahmen anwenden

Testen Betriebe lärm­mindernde Materialien, dokumentieren deren Eignung  und stimmen die Maßnahmen anschließend mit der BGN ab, so kann der Betrieb 10 Prämienpunkte erhalten. All das findet im Rahmen eines Modellprojekts statt.

mehr erfahren