In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert.
Das Design dieser Webseite kann deshalb möglicherweise nicht in seinem vollen Umfang mit allen Funktionen abgebildet werden.
BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Hinweise zur Suche Branchenwissen

Bei der Branchenwissen-Suche handelt es sich um eine exakte Suche. Die eingegebenen Suchbegriffe werden exakt so in der Webseite gesucht. Bei der Suche nach mehreren Begriffen müssen diese nicht verknüpft werden (z.B. durch "und", "oder", "+", etc.).

Blei-Säure-Batterien

Branchenwissen

Elektromagnetische Felder

DGUV Vorschrift 15 „Elektromagnetische Felder“ ab 1. September außer Kraft

Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „ElektromagnetischeFelder“ (DGUV Vorschrift 15) vom 1. Januar 2002 beschlossen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Außerkraftsetzung genehmigt, die am 1. September 2025 erfolgt ist.

Was jetzt gilt

Die Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten sind ab sofort in den „Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern“ (TREMF)  zu finden. Die TREMF ist in drei Teile gegliedert und konkretisiert die Vorgaben der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV), die bereits seit 2016 in Kraft ist:

  • Teil 1 TREMF NF beschäftigt sich mit niederfrequenten elektromagnetischen Feldern bis 10 MHz.

  • Teil 2 TREMF HF deckt den Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz ab.

  • Teil 3 TREMF MR berücksichtigt Felder im Magnetresonanzverfahren.

Eine technische Erklärung zum Schutzkonzept der TREMF gibt es weiter unten auf dieser Themenseite zum Nachlesen.

Im Unterschied zur DGUV Vorschrift 15 legt die TREMF auch Grenzwerte für Träger passiver und aktiver Implantate fest.

Sofern keine besonders schutzbedürftige Beschäftigte, insbesondere Träger von aktiven Implantaten betroffen sind und es keine Arbeitsprozesse gibt, in denen gezielt elektromagnetische Felder z. B. zur Bearbeitung von Lebensmitteln (Stichwort: induktive Erwärmung) oder zum Verschließen von Verpackungen (Stichwort: Hochfrequenz-Schweißverfahren) erzeugt werden, ist zu erwarten, dass die Gefährdungsbeurteilung nicht angepasst werden muss (aber: individuell prüfen). 

Herzschrittmacher, Defibrillatoren und elektromagnetische Felder

Schild weist auf Defibrillator hin

Elektromagnetische Felder können Defibrillatoren und Herzschrittmacher beeinflussen. Beschäftigte, die darauf angewiesen sind, müssen vor möglichen Gefährdungen geschützt werden, die sich in der Gefährdungsbeurteilung wiederfinden müssen. Mehr zum Thema und wie die BGN mit Messungen unterstützt, Arbeitsplätze sicher zu gestalten: 

mehr erfahren

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

Suche nach der zuständigen Aufsichtsperson (AP)

Beratung der Mitglieds­­betriebe in allen Fragen der Arbeits­sicherheit und des Gesundheits­schutzes

zur AP-Suche

60 Minuten für mehr Sicherheit und Gesundheit

Top informiert durch Impulse beim Online-BGN-Frühstückstreff mit Expertinnen und Experten. 

zu den Themen

Mit dem BGN-Webmagazin AKZENTE

bleiben Sie immer auf dem Laufenden, was Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Reha betrifft.

jetzt vorbeischauen