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Ein Verkäufer steht vor einem Foodtruck und hält Essen in die Kamera.

Food Trucks & Co.

Viele Food-Truck-Betreiber sind Quereinsteiger und/oder Existenzgründer. Unsere Empfehlung: Widmen Sie der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz von Anfang an Ihre Aufmerksamkeit. Es wird sich für Ihr Unternehmen auszahlen. Denn Arbeitsunfälle, kranke Mitarbeiter, gesundheitsgefährdende Arbeitsplätze und Abläufe können den wirtschaftlichen Erfolg erheblich schmälern.

Food Trucks sind Betriebsstätten und müssen die Arbeitsschutzanforderungen erfüllen.

Dabei sind folgende Punkte wichtig:

Gut gestaltete Arbeitsplätze ermöglichen effektive Arbeitsabläufe. Und sie verringern Belastungen und Beanspruchungen. Eine sicher gestaltete Arbeitsumgebung hilft, Unfälle zu verhindern. Folgende Punkte sind dabei wichtig:

  • Auf ausreichend Bewegungsraum für jeden Mitarbeiter achten. Die Arbeitsaufgaben sind so verteilt, dass man sich nicht gegenseitig behindert.

  • Arbeitsraum und Arbeitstisch haben eine ausreichende Höhe, sodass alle ohne Zwangshaltungen (krummer Rücken) arbeiten können.

  • Der Fußboden ist rutschhemmend ausgeführt (Rutschhemmung R12).

  • Der Zugang in den Fahrzeuginnenraum ist sicher gestaltet, z. B. durch einen am Fahrzeug befestigten Gitterrost als Tritt Trittstufe (siehe Bild).

  • Die Beleuchtung an den Arbeitsplätzen ist blendfrei und – mit idealerweise 500 Lux – überall hell genug.

  • Die Elektrik ist in Feuchtraumausführung installiert. Sie wurde von einem Fachmann geprüft und abgenommen. Auf dem Boden liegende Anschlussleitungen im Innen- und Außenbereich sind mit Kabelbrücken gesichert.

  • Es gibt eine zentrale Abschaltung der Energiezufuhr (Gas, Strom).

  • Das Raumklima ist angenehm. Beim Betrieb von Fritteusen, Brat- und Grillgeräten ist in der Regel eine professionelle Abluftanlage mit Aerosolabscheidern vorhanden.

  • Fritteusen und Woks sind weit genug entfernt von Wasserzapfstellen und Warmwasserbädern.

  • Zum Ablassen und zum Abtransport von Fett steht ein hitzebeständiger, formstabiler Behälter mit arretierbarem Deckel bereit.

Hier die Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb Ihres Verkaufsfahrzeugs:

  • Sie haben alle Gefährdungen und Risiken beim Betrieb von Verkaufsfahrzeugen (Fahrzeuge und Anhänger) ermittelt und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung getroffen (Gefährdungsbeurteilung).
    TIPP: Nutzen Sie hierzu die Handlungshilfe „Verkaufsfahrzeuge“ der BGN . Damit kommen Sie Ihrer Verpflichtung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und ihrer Dokumentation nach.

  • Sie unterweisen Ihre Beschäftigten regelmäßig über mögliche Gefährdungen und die notwendigen Verhaltensweisen für sicheres und gesundes Arbeiten (Themen: allgemeine Verhaltenshinweise, Hygiene, Umgang mit Geräten und Messern, Reinigung).
    Tipp: Nutzen Sie für die Unterweisung die Unterweisungskurzgespräche der BGN. Außerdem: Infos zur Unterweisung allgemein

  • Das Fahrzeug, die Arbeitsmittel (Abluftanlage, Geräte, Flüssiggasanlage, Elektrik) werden regelmäßig geprüft (Prüffristen sind festgelegt, befähigte Personen sind ermittelt und beauftragt, Prüfungen werden dokumentiert).
    Tipp: Siehe hierzu Prüffristen für Arbeitsmittel  Außerdem: Infos zum sicheren Betrieb von Maschinen und Geräten

  • Die Toilettenbenutzung ist sichergestellt.

  • Es ist für geeignete Sitzgelegenheiten gesorgt.

Flüssiggas ist potenziell zu gefährlich, als dass man laienhaft damit umgehen könnte. Daher sollte man sich unbedingt vom Fachmann beraten lassen, welche Komponenten eine gewerblich genutzte Flüssiggas-Flaschenanlage haben muss. Vor allem die Montage und erstmalige Inbetriebnahme gehören ausschließlich in die Hände von Fachleuten. Sonst riskiert man schnell mal falsche Anschlüsse, undichte Verbindungen und fehlende Sicherheitseinrichtungen. Folgende Punkte sind wichtig:

  • Die Flüssiggasanlage ist für die gewerbliche Nutzung geeignet und verfügt über alle erforderlichen Sicherheitseinrichtungen.

  • Es ist sichergestellt, dass die Flüssiggas-Flaschenanlage sachgemäß und sicher betrieben wird, z. B. dokumentiert in der Prüfbescheinigung ohne Mängel.

  • Die Mitarbeiter sind im sicheren Umgang mit der Flüssiggasanlage, insbesondere im sicheren Flaschenwechsel unterwiesen. Sie führen nach jedem Flaschenwechsel eine Dichtheitsprüfung mit einem Lecksuchspray durch.

  • Reservegasflaschen und die in Gebrauch befindlichen Flaschen sind in einem abgeschlossenen, belüfteten Flaschenschrank untergebracht.

  • Flüssiggasflaschen sind während der Fahrt gegen Umfallen und Verrutschen gesichert.

WEITERE INFOS

  • Die Notfallnummern hängen aus.

  • Erste-Hilfe-Maßnahmen sind getroffen.

  • Ein geeigneter Feuerlöscher steht bereit, bei Fritteusen und Woks enthält er zusätzlich ein Löschmittel für Brandklasse F.

Siehe auch Erste Hilfe und Brandschutz

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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