Das Infektionsschutzgesetz verlangt verantwortliches Handeln des Unternehmers und seiner Beschäftigten, um die Übertragung von Infektionskrankheiten über Lebensmittel zu verhüten.
Regelmäßige Schulung: Belehrung
Um dieses Handeln sicherzustellen, müssen die Beschäftigten in regelmäßigen Abständen zum Infektionsschutz geschult werden. Dies geschieht mit der Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz. Sie ist Pflicht.
Belehrungsbogen auf mehreren Sprachen
Nutzen Sie für das Belehrungsgespräch mit Ihren Beschäftigten den Belehrungsbogen nach Infektionsschutzgesetz. Er ist auch in verschiedenen Fremdsprachen verfügbar.
Belehrungsbogen deutsch
- deutsch
Fremdsprachliche Belehrungsbögen
Hintergrund
Ziel des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Sowohl Bakterien, Viren als auch Schimmelpilze können an Lebensmitteln haften.
Vor allem Bakterien, z. B. Salmonellen, können sich zudem in bestimmten Lebensmitteln wie rohen Eiern, Rohwurstsorten oder nicht durchgegartem Fleisch rasch vermehren. Zusätzlich gibt es Bakterien, die Giftstoffe (Toxine) in befallenen Lebensmitteln bilden. Die Aufnahme dieser Giftstoffe macht den Menschen krank. Man spricht dann zumeist von einer Lebensmittelvergiftung.