Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebes - Branchenbetreuung
Sie, der Unternehmer eines Kleinbetriebes*, können die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebes selbst durchführen. Sie müssen also niemanden mit der Betreuung beauftragen.
Diese Betreuungsform speziell für Kleinstbetriebe heißt BGN-Branchenbetreuung bzw. Kompetenzzentrenmodell.
Voraussetzung, dass Sie als Unternehmer die Betreuung selbst durchführen können ist: Sie erwerben dafür das notwendige Branchen-Wissen über Sicherheit und Gesundheitsschutz, z. B. über einen Fernlehrgang.
* Als Kleinbetrieb gilt ein Betrieb mit bis zu 10 Beschäftigten (bzw. weniger als insgesamt 16.000 Mitarbeiter-Arbeitsstunden im Jahr). |
Das Kompetenzzentrenmodell – kurz: KPZ-Modell – der BGN gibt es seit über 20 Jahren. Damit können sich Kleinbetriebe durch regionale externe Dienstleister arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreuen lassen. Früher hieß das Ganze „Branchenmodell“. Seit 2021 gibt es eine Spezialistengruppe für Schausteller. Mehr zum KPZ-Betreuungsmodell für Schausteller, können Sie in BGN-Webmagazin AKZENTE nachlesen.