Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebes - Kompetenzzentrenmodell
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebes - Branchenbetreuung
Sie, der Unternehmer eines Kleinbetriebes*, können die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebes selbst durchführen. Sie müssen also niemanden mit der Betreuung beauftragen.
Diese Betreuungsform speziell für Kleinstbetriebe heißt BGN-Branchenbetreuung bzw. Kompetenzzentrenmodell.
Voraussetzung, dass Sie als Unternehmer die Betreuung selbst durchführen können ist: Sie erwerben dafür das notwendige Branchen-Wissen über Sicherheit und Gesundheitsschutz, z. B. über einen Fernlehrgang.
* Als Kleinbetrieb gilt ein Betrieb mit bis zu 10 Beschäftigten (bzw. weniger als insgesamt 16.000 Mitarbeiter-Arbeitsstunden im Jahr). |