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Branchenwissen

Regelbetreuung

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebes - Regelbetreuung

Falls Sie die Betreuung nicht in eigener Regie durchführen wollen, müssen Sie Dienstleister (Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft) beauftragen. Denn: Keine Betreuung gibt es nicht.

Die Betreuung durch einen Dienstleister ist in jedem Fall mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Auch die BGN bietet die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung über den Arbeitsmedizischen und sicherheitstechnischen Dienst der BGN (ASD*BGN) an.

Betreuungsmodelle

0621 4456 - 3535

asd-befreiung@bgn.de asd-befreiung@bgn.de