Um arbeitsbedingte Hauterkrankungen zu verhindern, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob und welche Hautbelastung oder Arbeitsstoffkontakte konkret an den Arbeitsplätzen im Betrieb vorkommen.
Branchenwissen
Um arbeitsbedingte Hauterkrankungen zu verhindern, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob und welche Hautbelastung oder Arbeitsstoffkontakte konkret an den Arbeitsplätzen im Betrieb vorkommen.
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