Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Beschäftigten über die Hautgefährdungen bei ihrer Arbeit sowie über die erforderlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen werden (§ 4 DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention und § 14 Gefahrstoffverordnung).
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Branchenwissen
Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Beschäftigten über die Hautgefährdungen bei ihrer Arbeit sowie über die erforderlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen werden (§ 4 DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention und § 14 Gefahrstoffverordnung).
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