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Branchenwissen

Gesetze

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Gesetze zum Arbeitsschutzrecht, Umweltrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht (in alphabetischer Reihenfolge).

 

Titel Abkürzung
Arbeitsschutzgesetz ArbSchG
Arbeitssicherheitsgesetz ASiG
Arbeitszeitgesetz ArbZG
Betriebsverfassungsgesetz BetrVG
Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG
Chemikaliengesetz ChemG
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Auszüge) OWiG
Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen ÜAnlG
Infektionsschutzgesetz IfSG
Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG
Jugendschutzgesetz JuschG
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch LFGB
Mutterschutzgesetz MuSchG
Produktsicherheitsgesetz ProdSG
Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) Gesetzliche Unfallversicherung SGB VII
Sozialgesetzbuch X (SGB X) Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz SGB X
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse TabakerzG

 

Weitere Teile des SGB (externe Links)

 

Titel Abkürzung
Sozialgesetzbuch I (SGB I) Allgemeiner Teil SGB I
Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung SGB IV
Sozialgesetzbuch V (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung SGB V
Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen SGB IX

Aushangpflichtige Gesetze

Gesetze und Verordnungen, um die Gesundheit und Rechte von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zu schützen. Sie sind allen Arbeitnehmern zugänglich.

VorschriftenAushangpflichtBedingungen / Bemerkungen
Allgemeines Gleichbehandlungs-gesetzlt. § 12 Abs. 5 aushangpflichtig 
Arbeitszeitgesetzlt. § 16 aushangpflichtig 
Jugendarbeitsschutz-gesetzlt. §§ 47, 48, 54 aushangpflichtigwenn regelmäßig mindestens ein Jugendlicher beschäftigt wird
Mutterschutzgesetzlt. § 26 aushangpflichtigwenn mehr als 3 Frauen beschäftigt werden
Ladenschlussgesetzlt. § 21 aushangpflichtigApotheken, innerhalb der Verkaufsstelle und ab einem Beschäftigten
Bürgerliches Gesetzbuchlt. Art. 2 des ArbREG-AnpassungsG i.d.F. Artikel 9 des GleiBG, wenn in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmer angestellt sindAushangpflichtig §§ 611 bis 630
ArbeitsgerichtsgesetzAushangpflicht nach Artikel 2 des ArbREG-AnpassungsG i.d.F. Artikel 9 des GleiBG und § 12 Abs. 5 AGGAushangpflichtig § 61b, wenn mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt werden
Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und FeiertagenWichtige sonstige arbeitsschutzrechtliche Vorschriften

 

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praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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