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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Hinweise zur Suche Branchenwissen

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Verschiedene Betriebsanweisungen liegen durcheinander aufeinander.

Branchenwissen

Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel und Tätigkeiten

Vorgesetzte sind in der Verantwortung, durch Aufklärung und Unterweisung ihre Beschäftigten so zu informieren, dass Fehlhandlungen als Unfallursache weitgehend ausgeschaltet werden. Ein wichtiges Hilfsmittel sind dabei die Betriebsanweisungen. Sie enthalten verbindliche Anweisungen des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin, wie sich Beschäftigte in konkreten Einzelfällen verhalten müssen.

Deshalb sollte jede Betriebsanweisung so konkret wie möglich auf den speziellen Anwendungsfall zugeschnitten sein. Nutzen Sie die vorgefertigten Betriebsanweisungen der BGN und ergänzen Sie sie gegebenenfalls durch spezielle Anforderungen Ihres Betriebes.

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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