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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Branchenwissen

Häufig gestellte Fragen

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Instrument, mit dem der Unternehmer alle Arbeitsabläufe in seinem Betrieb systematisch verbessern kann - und damit auch die Voraussetzungen für das sichere und gesunde Arbeiten der Mitarbeiter. Genau das, nämlich die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, hatte der Gesetzgeber im Sinn, als er die Gefährdungsbeurteilung zur Pflicht für jeden Arbeitgeber gemacht hat. Die Gefährdungsbeurteilung ist aber mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Sie kann viel zum Erfolg des Betriebes beitragen.

Mehr zur Gefährdungsbeurteilung und wie sie geht finden Sie hier.

Sie brauchen je nach Betriebsgröße einen oder mehrere Verbandkästen. Außerdem muss jeder Betrieb ab 2 Mitarbeiter einen ausgebildeten Ersthelfer haben.

Mehr zur Ersten Hilfe im Betrieb, über Verbandkästen und Ersthelfer finden Sie hier.

Brandschutz im Betrieb bedeutet vor allem, die Entstehung von Bränden zu verhindern. Für den Fall des Falles muss dennoch vorgesorgt werden: die richtigen Feuerlöscher müssen in ausreichender Anzahl griffbereit sein.

Mehr zur richtigen Ausstattung des Betriebes mit Feuerlöschern finden Sie hier.

Der Gesetzgeber verlangt von Ihnen als Arbeitgeber, dass die Mitarbeiter Ihres Betriebes betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut werden. Auch das dient dem Ziel, dass die Mitarbeiter in Ihrem Betrieb gesund und sicher - und damit motiviert und produktiv - arbeiten.
Wie diese Betreuung konkret im Betrieb umgesetzt wird, regeln die Berufsgenossenschaften für die ihnen angeschlossenen Betriebe in der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" . Diese Vorschrift gilt für alle Betriebe. Es besteht also eine gesetzliche Betreuungspflicht.
Wie ein Betrieb seine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung am besten organisiert, hängt vor allem von der Betriebsgröße ab.

Für mittlere und große Betriebe finden Sie alle wichtigen Informationen hier,

Den Ansprechpartner in allen Arbeitsschutzfragen (die Aufsichtsperson der BGN) finden Sie hier.

Wenn Sie eine schnelle Auskunft in Sachen Sicherheit oder Gesundheitsschutz brauchen, rufen Sie unsere Präventionsfachleute an der Hotline an: 0621 4456-3517

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456-3420

Allgemeine Informationen zum Geschäftsbereich Prävention

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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