Unternehmerinnen und Unternehmer müssen sicherstellen, dass ihre Beschäftigten sicher und gesund arbeiten können. Im BGN-Branchenwissen ist alles Wichtige für die Fleischwirtschaft zusammengestellt, was man dafür wissen und machen muss.
Heute wichtig: News
Neues von der BGN, das Mitgliedsbetriebe in der Fleischwirtschaft im Arbeitsalltag beeinflusst:
Veränderungen: Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine neue Version der Vorschrift 2 in Kraft. Sie legt fest, wie Betriebe die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ihrer Beschäftigten sicherstellen müssen.
Was das für BGN-Mitgliedsbetriebe bedeutet sowie die neue Version zum Nachlesen haben wir auf unserer Themenseite „Geänderte DGUV Vorschrift 2" zusammengestellt.
Das muss sein
Was Unternehmerinnen und Unternehmer in ihrem Betrieb auf jeden Fall umsetzen müssen, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist:
Gewusst wie
Links zu den wichtigsten Vorschriften und Regeln, zu Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzthemen sowie zu Infos, um Arbeitsschutz im Betrieb organisiert umsetzen zu können.
Aktuelle Schwerpunktthemen
Die BGN arbeitet jeden Tag daran, dass Arbeitsplätze in der Fleischwirtschaft noch sicherer und gesünder für die Beschäftigten werden. Aktuell liegt unser Fokus auf diesen Themen:
Ihr Engagement zahlt sich aus: BGN-Prämienverfahren
Mit dem BGN-Prämienverfahren fördert die BGN betriebliche Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, die über die rechtlich vorgeschriebenen Anforderungen hinausgehen. In unseren branchenspezifischen Prämienbögen schlagen wir konkrete Präventionsmaßnahmen vor, für deren Umsetzung Sie Prämienpunkte erhalten.
Nehmen Sie, gerne auch per Extranet, am BGN-Prämienverfahren teil und erhalten Sie bis zu 100.000 € Prämie (je nach Betriebsgröße).







