Getränkeschankanlagen müssen von einer zur Prüfung befähigten Person sicherheitstechnisch geprüft werden. Hierbei wird untersucht, ob die sicherheitstechnisch erforderlichen Bauteile z. B. das Sicherheitsventil am Druckminderer und technische Maßnahmen zum Personenschutz vorhanden und funktionsfähig sind.
Durch die Prüfungen sollen Beschädigungen und Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden, damit es während des Betriebs nicht zu gefährlichen Situationen wie unbeabsichtigtem Gasaustritt kommen kann.
Prüfungen sind vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrend erforderlich. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist eine Frist von zwei Jahren angemessen.
Die Durchführung der Prüfungen muss der Arbeitgeber veranlassen. Die Ergebnisse der Prüfungen müssen dokumentiert werden, z. B. in der Prüfbescheinigung nach DGUV Grundsatz 310-008 Prüfbescheinigung über die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen.
Nutzen Sie bei Bedarf die Prüfer-Datenbank der BGN, um einen Prüfer für Ihre Getränkeschankanlage zu finden.
GUT ZU WISSEN
Zur Prüfung befähigte Personen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen sind Personen, die durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Getränkeschankanlage verfügen. Zum Beispiel Personen, die nach dem DGUV Grundsatz 310-007 Qualifizierung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen ausgebildet sind.
Mehr Infos zu Unternehmer- bzw. Betreiberpflichten zu Prüfungen an Getränkeschankanlagen siehe Prüfhinweise Getränkeschankanlagen".
Siehe auch Kapitel "Prüfungen" in der ASI 6.80 Sicherer Betrieb von Getränkeschankanlagen