Vorgesetzte sind in der Verantwortung, durch Aufklärung und Unterweisung ihre Beschäftigten so zu informieren, dass Fehlhandlungen als Unfallursache weitgehend ausgeschaltet werden. Ein wichtiges Hilfsmittel sind dabei die Betriebsanweisungen. Sie enthalten verbindliche Anweisungen des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin, wie sich Beschäftigte in konkreten Einzelfällen verhalten müssen.
Deshalb sollte jede Betriebsanweisung so konkret wie möglich auf den speziellen Anwendungsfall zugeschnitten sein. Nutzen Sie die vorgefertigten Betriebsanweisungen der BGN und ergänzen Sie sie gegebenenfalls durch spezielle Anforderungen Ihres Betriebes.
Die BGN bietet Muster-Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe an. Die Vorlagen können an die betriebliche Situation angepasst werden.
zu den Muster-BetriebsanweisungenMuster-Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel und Tätigkeiten, die Sie speziell auf Ihren Betrieb zuschneiden können, finden Sie hier.
zu den BetriebsanweisungenJede Betriebsanweisung sollte so konkret wie möglich auf den speziellen Anwendungsfall zugeschnitten sein. Nutzen Sie hierbei die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. In der Symbolbibliothek finden Sie die verschiedenen Sicherheitszeichen, die Sie brauchen.
Bei einer Betriebsanweisung für den Umgang mit einem bestimmten Gefahrstoff oder einer gefährlichen Zubereitung macht es wenig Sinn, lediglich die Stoffdaten zu nennen oder sich bei der Bezeichnung der Gefahren und Schutzmaßnahmen nur auf die Gefahrenhinweise (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze) auf der Gefahrstoffkennzeichnung zu beschränken. Vielmehr sollte auf konkrete Gefahren hingewiesen und es sollten die entsprechenden Maßnahmen vorgegeben werden.
Der ASD*BGN stellt Betriebsanweisungen in verschiedenen Fremdsprachen zum Download zur Verfügung. Die Übersetzungen ausgewählter Betriebsanweisungen gibt es auf Arabisch, Chinesisch, Englisch, Polnisch, Rumänisch, Türkisch und Urkainisch.
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