In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert. Das Design dieser Webseite kann deshalb möglicherweise nicht in seinem vollen Umfang mit allen Funktionen abgebildet werden.
In einem Silo zur Lagerung von Roggenmehl kam es zu einer Explosion, bei der der Unternehmer schwer verletzt wurde. Bei dieser Explosion handelte es sich nicht, wie man annehmen könnte, um eine Mehlstaubexplosion, sondern um eine Gasexplosion. Ausgelöst wurde sie u. a. durch ein Insektizid-Spray.
Das 5,6 m3 große Silo war bis auf kleine Reste entleert. Die Anlage war betriebsbereit, aber nicht in Betrieb. Neben dem Silo lagen u. a. zwei leere Sprayflaschen, die ein Nebelpräparat gegen Schädlinge in Räumen enthalten hatten, ein angesengter Handbesen und ein Staubsauger. Es ist also davon auszugehen, dass das Insektizid-Spray in das Silo eingebracht wurde und es anschließend mit Handfeger und Staubsauger gereinigt wurde. Dabei kam es zur Explosion.
Laut Gebrauchsanweisung des Sprays soll der behandelte Raum nach einer dreistündigen Einwirkzeit für ca. eine Stunde gut durchlüftet werden. Von einer guten Durchlüftung ist jedoch bei den vorgefundenen Verhältnissen nicht auszugehen.
Wahrscheinlich war es so: Durch nicht ausreichende Lüftung des Silos nach der Behandlung mit dem Insektizid-Spray befand sich im Silo eine gasexplosionsfähige Atmosphäre. Diese wurde durch Entladungen statischer Elektrizität gezündet. Am wahrscheinlichsten sind hier Büschelentladungen am Staubsauger bzw. Funkenentladungen an der ungeerdeten Person anzunehmen.
Nach einer ordnungsgemäßen Gefährdungsbeurteilung hätte dieser Unfall insbesondere durch folgende Maßnahmen verhindert werden können:
Gefährdungsbeurteilung anhand des Erlaubnisscheins unter Berücksichtigung des Sicherheitsdatenblatts vom Hersteller
Freimessen mit einem geeigneten Messgerät / Lüften bis eine ungefährliche Atmosphäre gewährleistet ist