Beim Ziehen und Schieben werden vor allem Hände, Arme und Schultern belastet. Das kurzzeitige Einsetzen sehr hoher Kräfte kann zu Verletzungen führen, z. B. beim Beschleunigen und Abbremsen schwerer Lasten. Häufiges Ziehen und Schieben auch geringer Lasten kann zu chronischen Schäden u. a. an Sehnenansätzen und Gelenken führen. Muss man beim Ziehen und Schieben ungünstige Körperhaltungen einnehmen, dann leidet zusätzlich der Rücken.
Wenn gezogen oder geschoben wird, müssen Unternehmen die anfallenden Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beurteilen und soweit verringern, dass sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit auszuschließen lässt.
Im ersten Schritt ist zu ermitteln, ob eine Belastung vorliegt. Dazu kann die Beurteilungshilfe „Körperliche Belastungen im Backgewerbe“ (PDF-Dokument) verwendet werden.
Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim manuellen Umgang mit Lasten eignet sich auch die sogenannte Leitmerkmalmethode. Sie liefert als Ergebnis ein Maß für die Wahrscheinlichkeit einer körperlichen Überbeanspruchung und Handlungsbedarf.
Maßnahmen zur Verringerung der Belastungen
Auswahl des Flurförderzeugs: Setzen Sie ein Flurförderzeug ein, das zu Gewicht und Abmessungen der Last passt, z. B. einen Handhubwagen für geringe Lasten, ein elektrisch betriebenes Flurförderzeug mit Bremsen für hohe Lasten.
Griffe am Flurförderzeug: Sie sollen in günstiger Höhe, im Bereich von 110 bis 130 cm, angebracht sein. Dies vermeidet eine gebeugte oder verdrehte Körperhaltung.
Instandhaltung: Die Räder z. B. des Flurförderzeuges leichtgängig halten und gegebenenfalls auswechseln oder Stikkenwagen
Transportwege sollen kurz und geradlinig sein und keine Steigungen und Unebenheiten wie Löcher und Schwellen aufweisen
Rückenschonende Arbeitstechniken, siehe Unterweisungskurzgespräch „Ziehen und Schieben“ (PDF-Dokument)
Ausgleichsübungen: Zu empfehlen ist, dass die Beschäftigten während der Arbeit Ausgleichsübungen durchführen. Nutzen Sie die Ausgleichsübungen für das Bäckerhandwerk (PDF-Dokument) sowie die Ausgleichsübungen an Büroarbeitsplätzen (PDF-Dokument).
Betriebliches Gesundheitsmanagement: Die BGN unterstützt Mitgliedsbetriebe bei der Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements
Siehe auch: DGUV Information 208-033: Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen,
insbesondere
Kapitel 2: Welche Tätigkeiten können zu einer Gefährdung führen? und
Kapitel 3: Wie beurteile ich Muskel-Skelett-Belastungen in meinem Betrieb?