Eine der grundlegenden Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes ist es, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, d. h. mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festzustellen. Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung sind § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 6 sowie § 3 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ .
Mit der Gefährdungsbeurteilung können Betriebe frühzeitig und systematisch Gefährdungen und Belastungen an den Arbeitsplätzen ermitteln und Verbesserungsmaßnahmen durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung ist somit ein ideales Instrument, um die Voraussetzungen für sicheres und gesundes Arbeiten der Beschäftigten zu schaffen und alle Betriebsabläufe systematisch zu verbessern.
Handlungsanleitung Betriebliche Gefährdungsbeurteilung (ASI 10.0) | |
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ASI 10.0 als Broschüre | |
PDF | 5.66 MB |
Beurteilung psychischer Belastungen i Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (ASI 10.01) | |
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ASI 10.01 als Broschüre | |
PDF | 3.23 MB |
Check "Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe verbessern" | |
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Check als Broschüre (ASI 10.12) | |
PDF | 14.92 MB |
Check "Arbeitsbedingungen in der handwerklichen Speiseeisherstellung verbessern | |
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Check als Broschüre (ASI 10.10) | |
PDF | 6.40 MB |
Gefährdungsbeurteilung nach GefahrstoffVO | |
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