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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Mitarbeiter setzt Getränkeflaschen in eine Getränkekiste

Branchenwissen

Prüfung und Kontrolle von Arbeitsmitteln

Maschinen- und Anlagensicherheit

Kontrolle und Prüfung der Aufsichtspersonen in Mitgliedsunternehmen

Zur sicheren und fachgerechten Verwendung von Maschinen und Anlagen gehört, dass die vorgeschriebenen Prüfungen und Kontrollen durchgeführt werden. Was ist der Unterschied zwischen Prüfung und Kontrolle?

 

Nach § 14 Abs. 1 bis 4 BetrSichV:

  • Vor der ersten Inbetriebnahme und nach jedem Austausch von Ausrüstungsteilen bzw. jeder jeder Montage,

  • In festgelegten regelmäßigen Abständen/wiederkehrende Prüfungen nach den in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Fristen, siehe auch die BGN-Information Zusammenstellung bewährter Prüffristen

  • Nach außergewöhnlichen Ereignissen, die schädigende Einflüsse auf die Sicherheit haben können,

  • Nach Unfällen, nach prüfpflichtigten Veränderungen, nach längerer Nichtbenutzung oder Naturereignissen

  • Alle 4 Jahre: Teigbearbeitungsmaschinen wie Teigkneter, Teigausrollmaschinen, Teigteilmaschinen, Teigwirkmaschinen, Backöfen, Fettbackgeräte, Kühlschränke, Rührmaschinen, Gatterbrotschneidemaschinen, Brotscheidemaschinen mit Sichelmesser, usw.
  • Alle 6 Monate (Bei sehr geringer Fehlerquote: 1 Jahr, im Büro 2 Jahre): Mixer, Aufschnittschneidemaschinen, Verkaufswaagen, Kaffeeautomaten, Kochplatten, Rührgeräte, elektrische Handgeräte, Puddingkocher, elektrisch beheizte Messerabstreifer, usw.

Die Ergebnisse der Prüfungen müssen dokumentiert und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren werden.

Hilfreich ist ein Verzeichnis der zu prüfenden Arbeitsmittel, aus dem die zu prüfenden Arbeitsmittel, die Fristen und der Prüfer hervorgehen. Nutzen Sie das Formular „Prüfplan für Maschinen und Geräte“  

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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