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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Maschinen und Geräte

Immer wieder kommt es zu Maschinenunfällen, weil Schutzeinrichtungen nicht funktionieren, weil sie manipuliert sind oder weil sich die Beschäftigten falsch verhalten.

Viele Maschinen sind mit Schutzeinrichtungen (u. a. Abdeckungen, Verriegelungen, Schutzgitter, Schutzschalter und Zweihandschaltungen) ausgerüstet.

  • Beachten Sie die Bedienungsanleitung der Maschine.

  • Halten Sie sich während des laufenden Betriebs von Fahrgeschäften an Standplätzen außerhalb des Gefahrbereiches auf.

  • Betreten Sie während des laufenden Betriebs nicht die Fahrbahnen schienengebundener oder frei beweglicher Fahrzeuge.

  • Untergreifen Sie keine Schutzgitter, zum Beispiel an Einlauföffnungen.

  • Unterweisen Sie regelmäßig Beschäftigte, die an Maschinen arbeiten, im richtigen Verhalten.

  • Kontrollieren Sie regelmäßig, ob die Schutzvorrichtungen der Maschinen funktionsfähig und wirksam sind, zum Beispiel Verriegelungen, Kopplungen, Schutzgitter, Abdeckungen, Zweihandschaltungen, Schutzschalter.

Maschinen mit manipulierten Schutzeinrichtungen dürfen nicht betrieben werden.

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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