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Maschinen und Anlagen sind oftmals komplex. Auch Tätigkeiten können umfangreich sein. Damit alle Aspekte berücksichtigt werden, sollte bei der Unterweisung systematisch vorgegangen werden. In der Betriebssicherheitsverordnung (§ 12) wird beschrieben, welche Inhalte bei der Verwendung von Arbeitsmitteln unterwiesen werden müssen. Hier empfiehlt sich bei der Unterweisung am Prozesszyklus der Maschine/Anlage bzw. der Tätigkeit zu orientieren.
Beschäftigte müssen tätigkeitsbezogen unterwiesen werden. Sie müssen alles wissen, was für das sichere und gesunde Arbeiten mit Maschinen und Anlagen erforderlich ist.