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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

DGUV Grundsätze

Berufsgenossenschaftliche Grundsätze sind Maßstäbe in bestimmten Verfahrensfragen, z. B. wie bestimmte Prüfungen von Arbeitsmitteln durchgeführt werden. Oft sind hilfreiche Formulare enthalten.

 

NummerTitel
303-001Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlage und Betriebsmittel" (BGV A2, VBG 4)
308-001Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern
308-002Prüfung von Hebebühnen
308-006Prüfbuch für kraftbetätigte Tore
308-008Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
308-009Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern
309-001Prüfung von Kranen
309-003Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern
309-004Grundsätze für die Prüfung von hochziehbaren Personenaufnahmemitteln
309-006Prüfbuch für den Kran
309-007Prüfbuch für Winden, Hub- und Zuggeräte
310-001Grundsätze für den Erwerb des Ausbildungsnachweises für Aufsichtsführende im Zeltbau
310-003Prüfbescheinigung über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen
310-004Prüfbescheinigung über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor
310-005Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken, soweit sie aus Druckgasbehältern versorgt werden oder Flüssiggasverbrauchsanlagen zu Brennzwecken, soweit sie aus Druckbehältern versorgt werden durch Sachkundige nach § 33 der Unfallverhütungsvorschrift "Verwendung von Flüssiggas" (BGV D 34)
310-008Prüfbescheinigung über die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen
312-906Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen
314-002Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal
314-003Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit
314-005Prüfbefund über die regelmäßige Prüfung von Fahrzeugen durch den Sachkundigen nach § 57 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29, bisherige VBG 12) (Prüfbefund)
315-390Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik

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