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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Ein Mann sitzt vor einem Schreibtisch und zeigt mit der Hand auf ein Papier mit einer Analyse.

Branchenwissen

DGUV Grundsätze

Vorschriften und Informationen

Berufsgenossenschaftliche Grundsätze sind Maßstäbe in bestimmten Verfahrensfragen, z. B. wie bestimmte Prüfungen von Arbeitsmitteln durchgeführt werden. Oft sind hilfreiche Formulare enthalten.

 

Nummer Titel
303-001 Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlage und Betriebsmittel" (BGV A2, VBG 4)
308-001 Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern
308-002 Prüfung von Hebebühnen
308-008 Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
308-009 Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern
309-001 Prüfung von Kranen
309-003 Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern
309-004 Grundsätze für die Prüfung von hochziehbaren Personenaufnahmemitteln
309-006 Prüfbuch für den Kran
309-007 Prüfbuch für Winden, Hub- und Zuggeräte
310-001 Qualifizierung von Aufsichtführenden im Zeltbau
310-003 Prüfaufzeichnung über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in oder an Fahrzeugen, soweit sie aus Flüssiggasflaschen versorgt werden oder soweit sie aus dauernd fest mit dem Fahrzeug verbundenen Brenngastanks versorgt werden
310-004 Prüfaufzeichnung über die Prüfung von Flurförderzeugen und anderen mobilen Arbeitsmitteln mit Flüssiggas-Verbrennungsmotoren
310-005 Prüfaufzeichnung über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken, soweit sie aus Flüssiggasflaschen versorgt werden oder Flüssiggasverbrauchsanlagen zu Brennzwecken, soweit sie aus ortsfesten Druckgasbehältern versorgt werden
310-008 Prüfbescheinigung über die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen
310-009 Qualifizierung von Aufsichtführenden für technisch schwierige Fliegende Bauten
312-906 Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen
314-002 Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal
314-003 Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit
314-005 Prüfbefund über die regelmäßige Prüfung von Fahrzeugen durch den Sachkundigen nach § 57 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29, bisherige VBG 12) (Prüfbefund)
315-390 Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik

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