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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Branchenwissen

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

Nr.Titel
AMR Nummer 2.1Fristen für die Veranlassung / das Angebot von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
AMR Nummer 3.1Erforderliche Auskünfte / Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse
AMR Nummer 3.3Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen
AMR Nummer 5.1Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge
AMR Nummer 6.6Impfungen, präexpositionelle Chemoprophylaxe und Notfallprävention als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV bei tätigkeitsbedingten Auslandsaufenthalten mit Infektionsgefährdungen
AMR Nummer 13.1Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können
AMR Nummer 13.3Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag
AMR Nummer 14.3Tätigkeiten an Bildschirmgeräten

Geschäftsbereich Prävention

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