Betriebliche Ersthelfende brauchen eine Ersthelferausbildung (Erst- oder Grundausbildung) bei einer zugelassenen Ausbildungsstelle. Regelmäßige Fortbildungen von 9 Unterrichtseinheiten sind in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren notwendig.
Kostenübernahme durch die BGN
Die BGN übernimmt die Kursgebühren der Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern in BGN-Mitgliedsbetrieben.
Voraussetzung: Die Ausbildungsstelle ist zugelassen. Die sogenannten ermächtigten Ausbildungsorganisationen sind in einer Datenbank enthalten.
Abrechnungsformular zur Kostenübernahme durch die BGN
Fordern Sie das BGN-Abrechnungsformular online an. Dazu benötigen Sie die 15-stellige Unternehmensnummer oder das 11-stellige Akzenzeichen der Betriebsstätte. In dem maschinenlesbaren Abrechnungsformular, das die BGN Ihnen nach Anforderung zuschickt, sind bereits Ihre Unternehmensdaten mit der BGN-Versicherungsnummer der Betriebsstätte eingedruckt. Sollen Beschäftigte mehrerer Betriebsstätten am Ersthelferlehrgang teilnehmen, müssen Sie für jede dieser Betriebsstätten ein Abrechnungsformular anfordern.
Sie erhalten die Abrechnungsformulare per Post. Der Versand auf dem Postweg dauert ca. 5 bis 7 Werktage.
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