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Branchenwissen

Erste Hilfe

Wissen kompakt

Jeder Arbeitgeber muss in seinem Betrieb für eine wirksame Erste Hilfe sorgen. Zur Ersten Hilfe im Betrieb gehören:

 

Organisation der Ersten Hilfe

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Ersthelfer

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Ersthelferausbildung

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Erste Hilfe bei Augenverätzungen

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Notruf/Erste-Hilfe-Aushang

Weiterführender Link

 

Unterweisung der Beschäftigten

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Geschäftsbereich Prävention

0621 4456-3420

Allgemeine Informationen zum Geschäftsbereich Prävention

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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Beratung der Mitglieds­­betriebe in allen Fragen der Arbeits­sicherheit und des Gesundheits­schutzes

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