Schäden an Maschinen, Geräten und Anlagen können zu Störungen, Betriebsunterbrechungen und Unfällen führen. Deshalb müssen die in Ihrem Unternehmen eingesetzten Maschinen, Geräte und Anlagen regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls geprüft werden. Vor der Verwendung muss zum Beispiel durch Sichtkontrolle festgestellt werden: Sind die nötigen Sicherheitseinrichtungen vorhanden? Funktionieren alle Sicherheitseinrichtungen? Zusätzlich zu diesen Kontrollen müssen Sie in Ihrem Betrieb für wiederkehrende Prüfungen in angemessenen Zeitabständen sorgen.
Wie, von wem und in welchen Abständen das geschehen soll, finden Sie in den untenstehenden Tabellen unten. Darin stehen wiederkehrende Fristen für ausgewählte Prüfgegenstände. Einzuhalten sind immer die festgelegten maximalen Prüffristen aus Vorschriften. Nicht rechtsverbindliche Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
GUT ZU WISSEN
Einzuhalten sind immer die festgelegten maximalen Prüffristen aus Vorschriften. Nicht rechtsverbindliche Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Zusätzlich sind die vom Hersteller vorgegebenen Hinweise in der Betriebsanleitung sowie Prüf- und Wartungsintervalle zu beachten.
GESAMTÜBERBLICK PRÜF- UND KONTROLLFRISTEN ZUM DOWNLOAD
Der Gesamtübersicht der Prüf- und Kontrollfristen als PDF zum Download oder nachfolgend online.
*Bewährte/empfohlene Prüf-, Kontrollfristen; tatsächliche Frist ist durch Gefährdungsbeurteilung festzulegen
Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS):
Prüfstelle, die von der zuständigen Landesbehörde für bestimmte Aufgabenbereiche benannt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgemacht wurde
Sachkundiger:
Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem jeweiligen Gebiet hat, mit dem einschlägigen Vorschriften- und Regelwerk vertraut ist und den sicheren Zustand des zu prüfenden Gegenstands (zum Beispiel Maschine, Gerät, Anlage) beurteilen kann
Fachkundiger:
Fachkundige zur Wartung von Feuerlöschern sind insbesondere Sachkundige gemäß DIN 14406-4 „Tragbare Feuerlöscher – Teil 4: Instandhaltung“
Zur Prüfung befähigte Person (zPbP):
Vom Unternehmer festgelegte Person, die durch ihre entsprechende Berufsausbildung, ihre ausreichende Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung des zu prüfenden Gegenstands (zum Beispiel Maschine, Gerät, Anlage) verfügt
Betreiber, unterwiesene Beschäftigte:
Betreiber, der über die erforderlichen Kenntnisse zur sicheren Verwendung des zu kontrollierenden Gegenstands verfügt; Beschäftigte, welche angemessen und ausreichend unterwiesen wurden, sodass diese in der Lage sind, die Kontrollen vor und während der Arbeit durchzuführen und dabei Mängel zu erkennen
Hinweis:
Je nach Rechtsquelle kann es abweichende Definitionen geben. Die vorliegenden Übersichten sind nicht abschließend.
Was | Kontrolle durch | Kontrollfrist |
---|---|---|
Lüftungshauben, Aerosolabscheider | Betreiber, unterwiesene Beschäftigte, Fachunternehmen | arbeitstäglich kontrollieren, bei Bedarf reinigen |
Lüftungsdecken | Betreiber, unterwiesene Beschäftigte, Fachunternehmen | monatlich kontrollieren, bei Bedarf reinigen |
Einrichtungen der Abluftanlage (z. B. Leitungen, Ventilator, Verriegelung UV-Anlage) | Betreiber, unterwiesene Beschäftigte, Fachunternehmen | halbjährliche Kontrolle, bei Bedarf reinigen |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Was | Prüfung durch | Prüffrist |
---|---|---|
Personenbeförderung | ZÜS |
|
Lastenaufzug (Personenbeförderung möglich) | ZÜS |
|
Güteraufzüge (Personenbeförderung ausgeschlossen) | zPbP | alle 2 Jahre |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
DGUV-Grundsatz Prüfbuch Schlacht- und Fleischtransportbahnen und deren Lastaufnahmeeinrichtungen
DGUV-Grundsatz 309-004 Grundsätze für die Prüfung von hochziehbaren Personenaufnahmemitteln
TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen
Zwölfte Verordnung zum Prduktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung)
Was | Prüfung durch | Prüffrist | Kontrolle durch | Kontrollfrist |
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Brandmeldeanlagen | zPbP (Sachkundiger) | jährlich* | ||
Feuerlöschanlagen (ortsfest) | zPbP (Sachkundiger) | jährlich* | ||
Feuerlöscher | zPbP (Sachkundiger) | alle 2 Jahre | ||
Brandschutztüren (Feststellanlagen) | zPbP (Sachkundiger) | jährlich* | Betreiber, unterwiesene Beschäftigte | monatlich |
Sicherheitsbeleuchtung | zPbP | jährlich* |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Was | Prüfung durch | Prüffrist |
---|---|---|
Kompressoren Druckinhaltsprodukt ≤ 1000 [bar l] | zPbP | jährlich |
Kompressoren Druckinhaltsprodukt > 1000 [bar l] | ZÜS | • äußere Prüfung alle 2 Jahre • innere Prüfung alle 5 Jahre • Festigkeitsprüfung alle 10 Jahre |
Andere Druckbehälter | zPbP/ZÜS | nach Herstellerangaben bzw. Druckinhaltsprodukt |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Was | Prüfung durch | Prüffrist | Kontrolle durch | Kontrollfrist |
---|---|---|---|---|
Ortsveränderliche Betriebsmittel | zPbP (Elektrofachkraft) | Richtwert alle 6 Monate* | ||
Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | zPbP (Elektrofachkraft) | alle 4 Jahre* | ||
Fehlerstromschutzschalter nicht stationäre Anlagen | Betreiber, unterwiesene Beschäftigte | arbeitstäglich | ||
Fehlerstromschutzschalter stationäre Anlagen | Betreiber, unterwiesene Beschäftigte | 6 Monate |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Was | Prüfung durch | Prüffristen | Kontrolle durch | Kontrollfristen |
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Leitungen und Leitungsverbindungen, Absperreinrichtungen, Druckregler | Vertragsinstallations- oder Wartungsunternehmen | 12 Jahre | ||
Gesamte Anlage („Hausschau“) | Betreiber, unterwiesene Beschäftigte | jährlich | ||
Flammenüberwachung der Gasgeräte (Zündsicherung) | Betreiber, unterwiesene Beschäftigte, zPbP | jährlich |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
- <p<a href="https://www.bgn-branchenwissen.de/daten/dguv/310_003/titel.htm" target="_blank" title="Prüfaufzeichnung*) über die Prüfung von Flüssiggas anlagen zu Brennzwecken in oder an Fahrzeugen">DGUV-Grundsatz 310-003 Prüfaufzeichnung über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in oder an Fahrzeugen, soweit sie aus Flüssiggasflaschen versorgt werden oder soweit sie aus dauernd fest mit dem Fahrzeug verbundenen Brenngastanks versorgt werden
Was | Prüfung durch | Prüffrist |
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Pkw, Transporter, Lkw | zPbP | jährlich auf betriebssicheren Zustand* |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Was | Prüfung durch | Prüffrist | Kontrolle durch | Kontrollfrist | |||
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Ortsfeste Anlagen wie zum Beispiel stationäre Anlage mit Herd | zPbP | alle 4 Jahre | |||||
Ortsveränderliche Anlagen wie zum Beispiel Heizstrahler, Flämmanlage | zPbP | alle 2 Jahre | |||||
Mit Gasgeräten in Räumen unter Erdgleiche | zPbP | jährlich | |||||
Flüssiggasanlagen in oder an Fahrzeugen | zPbP | alle 2 Jahre | |||||
Dichtheitskontrolle der Anschlussverbindungen mittels Lecksuchspray | Betreiber, unterwiesene Beschäftigte | nach jedem Flaschenwechsel bzw. -anschluss, vor Inbetriebnahme der Anlage | |||||
Flammenüberwachung der Gasgeräte (Zündsicherung) | Betreiber, unterwiesene Beschäftigte, zPbP | jährlich |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Was | Kontrolle durch | Kontrollfrist |
---|---|---|
Temperaturregler und -begrenzer | Betreiber, unterwiesene Beschäftigte | arbeitstägliche Sichtkontrolle auf Beschädigung und ordnungsgemäße Befestigung |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Was | Prüfung durch | Prüffrist |
---|---|---|
Schankanlage | zPbP | 2 Jahre* |
Gaswarnanlagen für CO₂ | vom Hersteller beauftragte Person (zPbP) | nach Herstellervorgabe |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Was | Prüfung durch | Prüffrist |
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Stellmaschinen, kraftbetriebener Ballrücklauf, Bumper, Ballheber | zPbP | jährlich* |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Was | Prüfung durch | Prüffrist | Kontrolle durch | Kontrollfrist |
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Leitern | zPbP | jährlich* | Benutzer/Benutzerinnen | vor Verwendung |
Tritte | zPbP | jährlich* | Benutzer/Benutzerinnen | vor Verwendung |
Podeste | zPbP | jährlich* | Benutzer/Benutzerinnen | vor Verwendung |
fahrbare Arbeitsbühne („Rollgerüst“) | zPbP | jährlich* | Betreiber, unterwiesene Beschäftigte | nach Aufbau |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Was | Prüfung durch | Prüffrist | Kontrolle durch | Kontrollfrist |
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Sicherheitseinrichtungen an Maschinen und Geräten | zPbP | jährlich* oder nach Herstellervorgabe | Betreiber, unterwiesene Beschäftigte | arbeitstäglich |
Wäschereimaschinen | zPbP | jährlich* | ||
Müllpressen | zPbP | jährlich* |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Was | Prüfung durch | Prüffrist |
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Chlorungs-/Ozonanlagen | zPbP | jährlich* |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Was | Prüfung durch | Prüffrist |
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Hochdruckreiniger | zPbP | jährlich* |
Hebebühnen | zPbP | jährlich* |
Kälteanlagen | zPbP | jährlich* |
Türen und Tore (kraftbetätigt) | zPbP | jährlich* |
Nebelanlagen | zPbP | jährlich* |
Lasereinrichtungen | zPbP | jährlich* |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN