Aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich, ob außer der Erste-Hilfe-Grundausstattung weitere Einrichtungen und Geräte notwendig sind.
Sind zum Beispiel
- medizinische Erste-Hilfe-Geräte (automatisierter externer Defibrillator, Beatmungsgerät, Augendusche)
- Rettungsgeräte und -tranportmittel (Rettungsgurte, Höhenrettungsgeräte, Höhentragen, Sprungtücher, Notduschen oder Atemschutzgeräte für Helfer und zur Selbstrettung, Krankentragen) oder
- Arzneimittel (Antidote)
notwendig oder sinnvoll?
Antidote müssen gegen Missbrauch gesichert aufbewahrt werden. Sie dürfen nur dafür qualifizierten Ersthelfern/dem Betriebsarzt zugänglich sein.
Mehr Infos in der Arbeitsstättenregel ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“
Bei Alleinarbeit können zudem Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) im Notfall rechtzeitige Rettung und Erste Hilfe sicherstellen.
Infos auch in der DGUV Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“