Biologische Arbeitsstoffe (kurz: Biostoffe) sind natürliche und/oder genetisch veränderte Bakterien, (Schimmel-) Pilze und Viren, Zellkulturen und Endoparasiten (Parasiten, die im Wirt leben). Diese können Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen bei Menschen hervorrufen. Auch Agenzien wie der BSE-Erreger gehören zu dieser Gruppe.
Derzeit sind mehr als 15.000 Biostoffe, entsprechend ihres Infektionsrisikos, in vier Risikogruppen eingestuft.
Wo kommen Biostoffe vor?
Biostoffe kommen überall vor. Größtenteils nimmt man sie mit den Sinnesorganen nicht wahr. Auf Schimmelpilze können manchmal allerdings ein muffiger Geruch und ein sichtbarer Befall auf Oberflächen hinweisen.
Überall, wo mit Lebensmittel gearbeitet wird, müssen Lebensmittelsicherheit und Hygiene durch den Unternehmer gewährleistet werden. Mit Schulungen und tätigkeitsbezogenen Unterweisungen soll das Bewusstsein der Beschäftigten für die Anforderungen der Lebensmittelhygiene geschärft werden.
Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung
Wie kommt es zur Gefährdung? Durch Freisetzung von Arbeitsstoffen in die Luft bzw. Kontakt zu Oberflächen, die mit Biostoffen besiedelt sind, kann es zu Sensibilisierungen oder in seltenen Ausnahmen zu Infektionen kommen.
Eine weitere Gefährdung im Gastgewerbe stellt die notwendige vermehrte Reinigung der Hände dar. Diese führt zu erhöhter Hautbelastung am Arbeitsplatz. Deshalb sind die sorgfältige Planung und das Erstellen eines Hautschutzplans für die Auswahl von Hautmitteln, Hautschutzmaßnahmen und Hautpflege unbedingt notwendig. Für das hygienische Arbeiten ist eine gesunde Haut die beste Voraussetzung und sie wirkt als Barriere vor Infektionserregern.
Der erste notwendige Schritt ist das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung.Um das Risiko dafür möglichst klein zu halten, müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die erste notwendige Maßnahme ist das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung. Wichtige Informationen dazu finden Sie in der GESTIS-Biostoffdatenbank der DGUV. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung legt der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen fest, um Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu schützen.
Weitere Tipps:
ASI 10.12 Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe verbessern
Mögliche Kontaminationsquellen für eine Gefahr durch Mikroorganismen sind:
- Verschmutzungen (Oberflächen, Arbeitskleidung, Hände, Verpackung, etc.)
- Luftströmungen (Ventilatoren, Tore, Druckluft, etc.)
- Wasser ohne Trinkwasserqualität (Brauchwasser, Spülwasser, Spritzwasser, etc.)
Lebensmittel können also während der Herstellung, dem Transport, dem Verpacken und der Lagerung kontaminiert werden.
Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen muss der Arbeitgeber die auftretenden Gefährdungen ermitteln und beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen festlegen. Hierfür sind umfangreiche Informationen zu den biologischen Arbeitsstoffen erforderlich.
Dabei befolgt man das "STOP-Prinzip":
S = Substitution
T = technische Schutzmaßnahmen
O = organisatorische Schutzmaßnahmen
P = persönliche Schutzmaßnahmen).
Vor Benutzung muss die persönliche Schutzausrüstung (PSA) auf einwandfreien Zustand geprüft werden. Mangelhafte PSA (z. B. eingerissene Handschuhe, beschädigte Schuhe) sollte umgehend ausgetauscht werden.
Für Beschäftigte in Zirkusbetrieben mit Tierhaltung sollte ein ausreichender Impfschutz sichergestellt sein.
Hygiene in Betrieben ist ein wichtiger Aspekt zum Schutz vor gesundheitlicher Beeinträchtigung durch Biostoffe. Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene und geeignete "Gute Hygienepraxis" einzuhalten:
1. Reinigungs- und Desinfektionspläne erstellen und festlegen: zuständiges Reinigungspersonal, Reinigungsumfang, Reinigungsintervalle, Reinigungsgeräte, Reinigungsmittel
2. Reinigen von Maschinen, Geräten, Einrichtungen, Räumen und insbesondere Fußböden: staubarm mit geeigneten Reinigungsgeräten und Reinigungsutensilien
3. verwendete Reinigungsgeräte, Behältnisse und Reinigungsutensilien (Wischmopp, Reinigungstücher, usw.) regelmäßig reinigen
4. Betriebsanweisungen für den Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln zu Gebrauch, Lagerung und Entsorgung zur Verfügung stellen (am besten in der Nähe der Arbeitsmittel und -stoffe gut sichtbar platzieren)
5. regelmäßige, verständliche Unterweisung der Mitarbeitenden zu den Betriebsanweisungen
ASI 6.84 Getränkeschankanlagen
Biostoffverordnung (BiostoffV §2)
Biostoffe Info der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Branchenleitfaden Hotellerie Gastronomie
Hautschutz im Betrieb (ASI 8.60)
Lebensmittelhygiene | BGN Branchenwissen
Lebensmittelhygiene: Lebensmittelverband Deutschland
Update Arbeitsschutz – Biologische Arbeitsstoffe