Jeder Unternehmer muss in seinem Betrieb den Brandschutz organisieren. Das heißt, er kümmert sich um den vorbeugenden Brandschutz und den abwehrenden Brandschutz (Brandbekämpfung).
Beim vorbeugenden Brandschutz checkt er alle Betriebsbereiche auf mögliche Brandgefährdungen (Gefährdungsbeurteilung). Anschließend bewertet er die Ergebnisse und überlegt sich Maßnahmen, mit denen die festgestellten Schwachstellen oder Risiken beseitigt werden können. Alle Beschäftigten müssen wissen, wie sie sich im Betrieb verhalten (Brandschutzordnung des Betriebes). Zum vorbeugenden Brandschutz gehören außerdem Brandmelder, Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, ein Flucht- und Rettungsplan und die Sammelstelle.
Für die Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz) reicht es nicht aus, die vorgeschriebenen Feuerlöscher bereitgestellt zu haben. Die Beschäftigten müssen wissen, wo sich die Feuerlöscher befinden. Und einige Beschäftigte (z. B. Brandschutzhelfer) müssen die Feuerlöscher auch bedienen können.
News
Prüffristen im Brandschutz – Neue DGUV Information 205-040
Die neue DGUV Information 205-040 erklärt, welche rechtlichen Grundlagen für die Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen gelten.
Alarmierung und Evakuierung – DGUV Information 205-033
Unterschiedliche Ereignisse wie Brände, aber auch der Austritt von Gefahrstoffen, Amoktaten, usw. können eine Alarmierung mit anschließender Evakuierung eines Betriebes auslösen. Dann müssen alle betroffenen Personen sofort sicher und schnell aus dem gefährdeten Bereich evakuiert werden. Checklisten und Tipps für Konzepte und Organisation finden Sie in der neuen DGUV Information 205-003 "Alarmierung und Evakuierung".
Vorschriften und Regeln sowie weitere Informationen, siehe Wissen kompakt: Brandschutz
Alles zum Thema in Wissen kompakt: Brandschutz