Jeder Unternehmer muss in seinem Betrieb den Brandschutz organisieren. Das heißt, er kümmert sich um den vorbeugenden Brandschutz und den abwehrenden Brandschutz (Brandbekämpfung).
Beim vorbeugenden Brandschutz checkt er alle Betriebsbereiche auf mögliche Brandgefährdungen (Gefährdungsbeurteilung). Anschließend bewertet er die Ergebnisse und überlegt sich Maßnahmen, mit denen die festgestellten Schwachstellen oder Risiken beseitigt werden können. Alle Beschäftigten müssen wissen, wie sie sich im Betrieb verhalten (Brandschutzordnung des Betriebes). Zum vorbeugenden Brandschutz gehören außerdem Brandmelder, Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, ein Flucht- und Rettungsplan und die Sammelstelle.
Für die Brandbekämpfung(abwehrender Brandschutz) reicht es nicht aus, die vorgeschriebenen Feuerlöscher bereitgestellt zu haben. Die Beschäftigten müssen wissen, wo sich die Feuerlöscher befinden. Und einige Beschäftigte (z. B. Brandschutzhelfer) müssen die Feuerlöscher auch bedienen können.
News
PFAS-haltige Schaumlöschmittel demnächst nicht mehr erlaubt: Merkblatt „Schaum in Feuerlöschern und PFAS-Regulierung“ informiert
Die EU-Kommission plant weitere Einschränkungen für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS). PFAS-Stoffe kommen z. B. im Schaum tragbarer Feuerlöscher vor und sind teils gesundheitsschädlich und schlecht für die Umwelt. Anlässlich dessen haben der bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. sowie der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvfa) und das Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz im Fachbereich Feuerwehren Hilfeleistungen Brandschutz der DGUV ein neues Merkblatt veröffentlicht. Was Unternehmer beachten müssen, und welche Feuerlöscher betroffen sind, wird im Merkblatt „Schaum in Feuerlöschern und PFAS-Regulierung“ zusammengefasst.
Ihr Ansprechpartner bei der BGN: Gerhard Sprenger, E-Mail
Vorschriften und Regeln sowie weitere Informationen, siehe Wissen kompakt: Brandschutz
Alles zum Thema in Wissen kompakt: Brandschutz