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Im Arbeitsschutzgesetz wird die menschengerechte Gestaltung der Arbeit als eine wichtige betriebliche Aufgabe ausdrücklich aufgeführt (ArbSchG §2 (1).
Bei der Gefährdungsbeurteilung sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung Gefährdungen durch die Vernachlässigung ergonomischer Grundsätze zu berücksichtigen (BetrSichV § 3 (2) Satz 2)
Speziell beim Heben und Tragen von Lasten fordert die Lastenhandhabungsverordnung, Gefährdungen durch den Umgang mit Lasten zu vermeiden.
Auch die Arbeitsstättenverordnung stellt beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ergonomische Anforderungen (ArbStättV §3a), die in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert werden. Diese Regeln berühren auch ergonomische Aspekte.
Maßnahmen und Best-Practice-Lösungen, um die gesetzlichen Forderungen zu erfüllen sowie weiterführende Beratungsangebote der BGN finden Sie auf unserer Themenseite Ergonomie.
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Die BGN untersucht in einem Modellprojekt den Einsatz von Exoskeletten, um körperlich belastete Arbeiten ergonomischer zu gestalten. Dafür suchen wir Mitgliedsbetriebe.