Die Hände sind das wichtigste Werkzeug an vielen Arbeitsplätzen und häufig zahlreichen Belastungen ausgesetzt. Daher verwundert es auch nicht, dass mehr als 90 Prozent der Verdachtsanzeigen auf Vorliegen einer beruflichen Hauterkrankung die Hände betreffen. Die am häufigsten gemeldete Hauterkrankung ist das sogenannte Handekzemen.
Abgeleitet vom Entstehungsmechanismus kann diesem Krankheitsgeschehen durch geeignete Präventionsmaßnahmen gut gegengesteuert werden, wie beispielsweise durch Vermeidung des direkten Hautkontaktes mit den reizenden Substanzen, Benutzung geeigneter Hautschutzmittel und Schutzhandschuhe sowie die Benutzung von Hautpflegemitteln nach der Arbeit. Da Handreinigungsmittel Hautfette auswaschen, sollten die Hände nur so oft wie wirklich nötig gewaschen werden. Unbedingt ist bei der Auswahl eines Handreinigungsmittels auf die Hautverträglichkeit zu achten (Bevorzugung von synthetischen Detergentien). Verwendete Händedesinfektionsmittel gibt es auch rückfettend, und diese sind daher vorteilhafter. Ein Hautschutz- und Hygieneplan sollte durch den Unternehmer für alle Mitarbeiter mit hautbelastenden Tätigkeiten erstellt werden.
Bei ausgeprägten krankhaften Hauterscheinungen führt der Weg der Betroffenen nicht selten dazu, dass ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wird; überwiegend wird dann der Dermatologe aufgesucht. Mit Einverständnis des Betroffenen kann ärztlicherseits die zuständige Berufsgenossenschaft durch Meldung im Rahmen des sogenannten Hautarztverfahrens mit ins Boot geholt werden. Hautschulungen der BGN können dann parallel bzw. in Ergänzung zur Therapie des betreuenden Arztes erfolgen. Die Erkrankungsschwere und -dauer kann für den Betroffenen gemindert und eine drohende Chronifizierung der bestehenden Hauterkrankung verhindert werden. Im Idealfall kann eine Beschwerdefreiheit und damit eine gesteigerte Lebensqualität der Betroffenen erreicht werden.