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Um arbeitsbedingte Hauterkrankungen zu verhindern, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob und welche Hautbelastung oder Arbeitsstoffkontakte konkret an den Arbeitsplätzen im Betrieb vorkommen.
Hierbei wird empfohlen, sich von einer Sicherheitsfachkraft und einem Betriebsarzt unterstützen zu lassen. Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, die am BGN-Kompetenzzentrenmodell teilnehmen, wenden sich an das für sie zuständige Kompetenzzentren.
Wird bei einer Tätigkeit eine relevante Hautbelastung festgestellt, müssen geeignete Schutzmaßnahmen (Kap. 5 ASI Hautschutz im Betrieb) veranlasst und umgesetzt werden. Außerdem muss ihre Wirksamkeit überprüft werden, um die Schutzmaßnahmen gegebenenfalls noch einmal anzupassen.
TIPP: Nutzen Sie für die Gefährdungsbeurteilung die BGN-Beurteilungshilfe Hautschutz (beschreibbar). Darin enthalten sind u. a. die Sicherheits-Checks „Hautbelastung“ und „Hautschutz- und Hygieneplan“.