Jeder Benutzer erhält eigene Schutzhandschuhe.
Schutzhandschuhe müssen eine CE-Kennzeichnung tragen.
Der Schutzhandschuh muss in Größe und Form dem Benutzer passen. Das erhöht die Trageakzeptanz und verringert die Unfallgefahr. Handschuhschablone zur Bestimmung der Handschuhgröße; Mitgliedsbetriebe können sie im BGN-Medienshop anfordern.
Schutzhandschuhe nur so kurz wie möglich tragen – und nur während der hautgefährdenden Tätigkeit.
Schutzhandschuhe rechtzeitig wechseln, um Nässebildung auf der Haut zu minimieren. Das gilt auch für Baumwollunterziehhandschuhe.
Defekte Schutzhandschuhe nicht mehr verwenden.
Mehrfach verwendbare Schutzhandschuhe vor dem Ausziehen gegebenenfalls unter fließendem Wasser reinigen und zum Trocknen aufhängen.
Einmalschutzhandschuhe nicht wieder verwenden.
Schutzhandschuhe nur über saubere,trockene Hände anziehen.
TIPP: Setzen Sie bei der Unterweisung der Beschäftigten Kurzfilme zur Verwendung von Schutzhandschuhen des DGUV Sachgebiets Schutzkleidung im DGUV Fachbereich "Persönliche Schutzausrüstungen" ein.