In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert. Das Design dieser Webseite kann deshalb möglicherweise nicht in seinem vollen Umfang mit allen Funktionen abgebildet werden.
DGUV Vorschriften sind verbindliche autonome Rechtsnormen, die von den Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. Sie werden in den Fachbereichen der DGUV unter Mitwirkung der DGUV erarbeitet.
DGUV Regeln konkretisieren Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen), Unfallverhütungsvorschriften und technischen Spezifikationen und stellen die Erfahrungen der Präventionsarbeit der UV-Träger zusammen.
DGUV Grundsätze zählen neben Regeln und Informationen zum Regelwerk der DGUV. Sie enthalten Maßstäbe für bestimmte Verfahrensfragen, z. B. zur einheitlichen Durchführung von Prüfungen.
Arbeitssicherheitsinformationen (ASI) konzentrieren sich auf wesentliche Punkte einzelner Vorschriften und Regeln. ASI sind in leicht verständlicher, praxisgerechter Sprache verfasst und geben wichtige Hinweise für die betriebliche Praxis.
Der Fachbereich Nahrungsmittel berät Hersteller von Nahrungsmittelmaschinen, Betriebe der Nahrungsmittelindustrie, andere Unfallversicherungsträger, staatliche Stellen und weitere interessierte Kreise zu Fragen der Optimierung von branchenspezifischem, technischem Arbeitsschutz.