Mit der Gefährdungsbeurteilung können Betriebe systematisch frühzeitig Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen ermitteln und erforderliche Schutzmaßnahmen festlegen. Arbeitsbedingungen zu beurteilen, also mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festzustellen, ist eine der grundlegenden Aufgaben des Arbeitsschutzes.
Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert sein.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein ideales Instrument, um die Voraussetzungen für sicheres und gesundes Arbeiten der Beschäftigten zu schaffen und alle Betriebsabläufe systematisch zu verbessern. Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen werden so vermieden, was wiederum menschliches Leid, Fehlzeiten und Kosten gering hält.
Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht
Gefährdungsbeurteilung aktuell halten
Die Gefährdungsbeurteilung muss immer aktuell sein. Deshalb gilt:
- Für alle Arbeitsplätze im Betrieb muss eine „Erstbeurteilung“ durchgeführt werden.
- Bei neuen Arbeitsplätzen ist die Beurteilung vor Aufnahme der Arbeiten durchzuführen.
- Wenn sich an Arbeitsplätzen etwas Wesentliches ändert, nach Ereignissen wie Unfällen sowie nach Änderungen von Vorschriften bzw. dem Stand der Technik, muss die Gefährdungsbeurteilung überprüft und aktualisiert werden.
Empfehlung: Beschäftigte beteiligen
Beziehen Sie die Beschäftigten aktiv in die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ein. Damit erhält man ein vollständiges Bild der tatsächlichen Gefährdungen und Belastungen. Außerdem werden die festgelegten Maßnahmen besser von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern akzeptiert.
Gefährdungsbeurteilung durchführen: Hilfsmaterialien
Die BGN bietet viele verschiedene Materialien an, die Betriebe bei der Erstellung ihrer Gefährdungsbeurteilung unterstützen können. Dazu gehören Beurteilungshilfen sowie Handlungshilfen und es gibt die Möglichkeit, online im BGN-Extranet eine digitale Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Einige Hilfsmaterialien eignen sich für alle Branchen, andere sind auf eine Branche zugeschnitten.
Handlungshilfen für alle Betriebe
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Arbeitssituationsanalyse |
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Weiterführender Link |
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Ideen-Treffen |
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Weiterführender Link |
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Beschäftigtenbefragung / MOLA |
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Beurteilungshilfen für Ihre Branche
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Digitale Gefährdungsbeurteilung (Fleischwirtschaft) |
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Weiterführender Link |
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen bzw. Rechtsbezüge für die Gefährdungsbeurteilung sind:
Eine Stunde online kostenlos weiterbilden
Es gibt viele verschiedene Bereiche, in denen Gefährdungen für die Beschäftigten am Arbeitsplatz vorhanden sind. Die BGN-Frühstückstreffs widmen sich je einem speziellen Arbeitsschutzthema. Beim Frühstückstreff halten Fachleute Impulsvorträge und die Teilnehmenden können Fragen stellen. Ein Treff dauert eine Stunde. Aktuell werden folgende Themen beim Frühstückstreff angeboten:
Kostenlose Online-Weiterbildung
Wochentags von 9 bis 10 Uhr stellen Expertinnen und Experten der BGN aktuelle Themen aus Sicherheit und Gesundheit vor. Diese Themen und Termine stehen für die Fleischwirtschaft zur Auswahl:
| Thema | Termine | Link zur Anmeldung |
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| Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – wie unterstützt die BGN |
| zur Anmeldung |
| Die neue DGUV-Regel 110-011 „Branche Fleischwirtschaft – Handwerk“ |
| zur Anmeldung |
| Die Suche nach dem perfekten Gehörschutz |
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| Digitale Gefährdungsbeurteilung für die Fleischwirtschaft – eine neue Anwendung im BGN-Extranet |
| zur Anmeldung |
| Gefährdungsbeurteilung an vibrationsexponierten Arbeitsplätzen (z. B. Flurförderzeuge, handgehaltene Werkzeuge) |
| zur Anmeldung |
| Hautschutz im Betrieb – Tipps zur Optimierung der Hautgesundheit und Präventionsangebote der BGN |
| zur Anmeldung |
| Sicherheit in der Intralogistik |
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| Update: Ausbildung und Arbeitsschutz |
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